Video · Vermieter und Verwaltungen in Hamburg · 5:52 Min.
Energieausweis bei Vertragsverlängerung: die Kritik
Ab 2027 kann schon die Verlängerung eines Mietvertrags einen Energieausweis verlangen. Was Vermieterverbände, Wohnungswirtschaft und Bundesrat kritisieren und was davon EU-Vorgabe ist.
Kapitel
Transkript
Wusstet ihr, dass der Bundestag ein Gesetz beschließen und am exakt selben Tag offiziell davor warnen kann? Kein Witz, genau das ist passiert. Willkommen zu unserem Deep Dive zum neuen Energieausweisrecht, das ab dem 1.
Januar 2027 gilt. Wir streichen heute das ganze Rauschen und stürzen uns auf die harten Fakten. Wer kritisiert hier eigentlich was und was bedeutet das ganz konkret für die Praxis in Hamburg?
Schnallt euch an, wir legen sofort los. Der Startschuss ist wirklich unglaublich. Am 10. Juli 2026 beschließt der Bundestag das neue Gesetz. Und am exakt selben Tag hält der Bundestag in einem eigenen Beschluss wörtlich fest, der Bundestag nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die im Gebäudemodernisierungsgesetz erfolgte Umsetzung zu neuer Bürokratie führt.
Verrückt, oder? Der Bundestag beschließt etwas und warnt in derselben Sekunde selbst vor der neuen Bürokratie. Schauen wir mal auf die Chronologie, denn das ging Schlag auf Schlag.
Die Kritik großer Institutionen prasselte extrem dicht getaktet ein. Und zwar lange bevor der Bundestag im Juli überhaupt abstimmte. Am 11. Mai meldete sich der GdW.
Am 13. Mai der Normenkontrollrat. Am 12. Juni der Bundesrat. Die Bedenken lagen also längst schwarz auf weiß auf dem Tisch, bevor die Entscheidung fiel. Besonders spannend ist dabei die Prüfung durch den Nationalen Normenkontrollrat.
Er hat den Entwurf bereits im Mai 2026 geprüft. In seiner Stellungnahme mit der Nummer 8108 stellte er zwar klar, dass er einen hohen Umstellungsaufwand erwartet, aber er schreibt dort eben auch wörtlich, dem NKR liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass mit den Regelungen zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie über eine 1 zu 1 Umsetzung von EU-Recht hinausgegangen wird.
Kommen wir zu den harten Zahlen. 20,4 Millionen Euro pro Jahr. Was ist das für eine Summe? Das ist keine exakt berechnete Zahl. Es ist laut den offiziellen Dokumenten schlicht ein pauschaler Aufschlag aufgrund der Unsicherheit.
Lass das mal sacken. Diese enorm hohe Summe als pauschaler Aufschlag zeigt einfach glasklar, welche Dimensionen der geschätzte Mehraufwand durch die neuen Regeln ab 2027 annehmen soll.
Wer kritisiert diesen Aufwand ab 2027 eigentlich noch? Der Bundesrat sieht erheblichen Mehraufwand ohne Mehrwert. Der GdW warnt eindringlich vor Mehrkosten und Bürokratie.
Und Haus & Grund sieht schlicht keinen relevanten Informationsgewinn bei Vertragsverlängerungen. Aber hier müsst ihr eine Sache ganz scharf trennen. Kritisiert wird von all diesen Stellen absolut nur der zusätzliche Aufwand ab 2027.
Niemals der Bedarfsausweis an sich. Hier müsst ihr jetzt extrem gut aufpassen. Denn hier gibt es ständig Missverständnisse. Die neuen Energieeffizienzklassen A bis G, über die alle reden, gelten ab 2027 nur, und ich sage das ausdrücklich, nur für Nichtwohngebäude.
Wohngebäude behalten auch weiterhin ganz regulär ihre bestehenden Klassen A plus bis H. Das ist ein massiver Unterschied, den ihr euch unbedingt merken müsst. Noch so ein technischer Mythos, den wir sofort killen.
Oft geistert der Faktor 0,7 herum und Leute halten das für eine knallharte Klassengrenze. Komplett falsch. 0,7 ist schlicht und ergreifend der Primärenergiefaktor der Wärme im Referenzgebäude.
Das ist eine reine Berechnungsgröße nach Anlage 10b des Gesetzes und hat absolut nichts mit einer Grenze für Gebäudeklassen zu tun. Was verlangt nun eigentlich die EU?
Und was hat Deutschland selbst entschieden? Die EU fordert Ausweise bei Vertragsverlängerung und beendet ab dem 1. Januar 2027 die bisherigen Ausnahmen für Baudenkmäler.
Deutschland hat aber für Nichtwohngebäude eine eigene Route gewählt. Ab 2027 gibt es hier nur noch den Bedarfsausweis, falls kein gültiger Ausweis vorliegt. Und jetzt kommt unser Mantra für dieses Video.
Brennt euch das ein. Ob bei einer Vertragsverlängerung, bei behördlich genutzten Gebäuden oder bei Baudenkmälern, für die ab 2027 die Ausnahmen wegfallen. All diese neuen Pflichten greifen immer nur dann, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt.
Wiederholung? Nur, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Gehen wir das rasend schnell an Hamburger Praxisbeispielen durch. Ihr verlängert 2027 einen Mietvertrag für einen Laden in der Ottensa Hauptstraße?
Ein neuer Ausweis wird nur fällig, wenn kein gültiger vorliegt. Eine Büroetage im denkmalgeschützten Kontorhaus? Nur, wenn kein gültiger vorliegt. Eine Halle in Billbruck?
Nur, wenn kein gültiger vorliegt. Und bei einem Mischgebäude in der Osterstraße mit Laden unten und Wohnungen oben? Da entscheidet ganz klar § 20 Absatz 2 über die Zonen.
Nicht jeder kleine Laden wird da automatisch zu einer eigenen Zone. Kommen wir zu § 41, dem Endgegner der Verwirrung. Klipp und klar, § 41 ist keine Grenze für das Gebäude.
Er regelt einzig und allein, dass ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis als Nachweis für die Sanierungsanforderungen bestehender Nichtwohngebäude nur dann zählt, wenn sein Wert unter dem 0,5-fachen Skalenendwert liegt.
Ab 2033 ist es dann das 0,4-fache. Und das Allerwichtigste, ein Nachweis nach § 41 verlangt die Behörde nur auf Verlangen. Wo stehen wir eigentlich fachlich dazu?
Wir stellen ausschließlich Bedarfsausweise aus. Und wir finden sie auch wesentlich aussagekräftiger. Warum? Weil sie das Gebäude und die Technik berechnen und nicht das zufällige Heizverhalten der Nutzer.
Ein Bedarfsausweis ist eine super Sache. Unsere Skepsis und die Kritik richten sich vollkommen auf den bürokratischen Zusatzaufwand, der ab 2027 auf euch zukommt.
Und genau hier kommt jetzt euer absoluter Aha-Moment. Ein Energieausweis, den ihr im Jahr 2026 ausstellen lasst, gilt satte 10 Jahre lang. Das heißt, er deckt Vermietung, Verkauf und jede einzelne Vertragsverlängerung bis ins Jahr 2036 ab.
Mit einem Ausweis von heute umgeht ihr diesen ganzen neuen Zusatzaufwand ab dem 1. Januar 2027 völlig legal. Handelt vor 2027. Sichert euch heute euren Bedarfsausweis, der die nächsten 10 Jahre abdeckt.
Geht jetzt auf energieausweis.hamburg oder ruft uns direkt unter 0152 060 777 67 an. Lasst euch nicht von der Bürokratie ab 2027 einholen, vor der selbst der Bundestag warnt.
Handelt smart, handelt jetzt. Wir hören uns.
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