Verbrauchsausweis für Wohngebäude: Wann er reicht, und warum wir Bedarfsausweise erstellen

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Er ist bei bestimmten Wohngebäuden zulässig. Wir erstellen jedoch ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und aussagekräftiger sind.

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10 Jahre gültig

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes basierend auf den Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre.

Er bildet damit das Heizverhalten der Bewohner ab, nicht die energetische Qualität der Bausubstanz. Ein sparsamer oder verschwenderischer Vormieter verschiebt das Ergebnis. Deshalb ist seine Aussagekraft begrenzt, auch wenn er in bestimmten Fällen rechtlich ausreicht.

  • Basiert auf den Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
  • Bildet das Nutzerverhalten ab, nicht die Gebäudequalität
  • Nur bei bestimmten Wohngebäuden zulässig (§ 80 GEG)
  • Enthält keine Sanierungsempfehlungen

Deshalb erstellen wir Bedarfsausweise

Wir erstellen ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und aussagekräftiger sind. Sie bewerten die Bausubstanz objektiv, enthalten Sanierungsempfehlungen und lassen sich mit Best-Case-Optimierung auf den bestmöglichen Wert bringen.

Mehr zum Bedarfsausweis

Wann ist der Verbrauchsausweis erlaubt?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, wann ein Verbrauchsausweis ausreicht. Mindestens EINE dieser Bedingungen muss erfüllt sein:

5+ Wohneinheiten

Ihr Gebäude hat mindestens 5 Wohneinheiten? Dann dürfen Sie den Verbrauchsausweis wählen, unabhängig vom Baujahr.

ODER

Baujahr nach 1977

Wurde Ihr Gebäude 1978 oder später errichtet? Der Bauantrag muss nach dem 01.11.1977 gestellt worden sein.

ODER

Nachträglich gedämmt

Auch ältere Gebäude, die nachträglich auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt wurden, qualifizieren sich.

Nicht sicher, ob Ihr Gebäude qualifiziert?

Rufen Sie mich an, ich prüfe das kostenlos für Sie und berate Sie, welcher Ausweis der richtige ist.

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Woraus ein Verbrauchsausweis berechnet wird

Ein Verbrauchsausweis stützt sich auf wenige Angaben. Genau darin liegt seine Schwäche: Er sagt viel über das Heizverhalten, aber wenig über die Bausubstanz aus.

Verbrauchsdaten

Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre (Heizung und ggf. Warmwasser).

Gebäudedaten

Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, Adresse. Bei Bedarf Grundrisse.

Heizungsart

Art der Heizung (Gas, Öl, Fernwärme, etc.) und Warmwasserbereitung.

Wir erstellen hochwertige Bedarfsausweise

Wir bieten keine Verbrauchsausweise an. Stattdessen erhalten Sie einen Bedarfsausweis zum Festpreis, inkl. Best-Case-Optimierung, Beratung und DIBt-Registrierung. 10 Jahre gültig. Preise ansehen

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Ausschließlich Bedarfsausweise

Wir erstellen ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und aussagekräftiger sind. Gewerbe und Mischgebäude: 899 EUR Festpreis.

Häufige Fragen zum Verbrauchsausweis

Wie lange ist ein Verbrauchsausweis gültig?

Ein Verbrauchsausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig, ebenso wie der Bedarfsausweis. Danach ist ein neuer Energieausweis erforderlich.

Was, wenn keine 3 Jahre Verbrauchsdaten vorliegen?

Dann ist ein Verbrauchsausweis gar nicht möglich, es bleibt nur der Bedarfsausweis. Diesen erstellen wir ohnehin für jedes Gebäude. Rufen Sie mich an, wir finden eine Lösung.

Ist ein Verbrauchsausweis rechtssicher?

Innerhalb der Grenzen von § 80 GEG ja. Ein Bedarfsausweis ist jedoch in jedem Fall zulässig, unabhängig von Baujahr und Wohneinheiten. Deshalb erstellen wir ausschließlich Bedarfsausweise.

Wie schnell erhalte ich meinen Bedarfsausweis?

Sobald Sie den Ausweis per E-Mail erhalten, ist er vollständig gültig, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ein Originalausweis auf Papier kann optional zugesandt werden.

Unsicher, welchen Ausweis Sie brauchen?

Kein Problem. Rufen Sie uns an oder starten Sie den Rechner, wir empfehlen Ihnen den richtigen Ausweis für Ihr Gebäude. Kostenlos und unverbindlich.

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