Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude: ab 2027 endet die Wahlfreiheit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Für Nichtwohngebäude gilt ab Januar 2027: Neue Energieausweise sind Bedarfsausweise. Ein davor ausgestellter Verbrauchsausweis wird regulär für zehn Jahre ausgestellt, verliert aber bei gesetzlich erforderlicher Neuausstellung vorzeitig seine Gültigkeit. Wir erstellen deshalb ausschließlich Bedarfsausweise, zum Festpreis von 899 €.

Was sich ab Januar 2027 ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt die europäische Gebäuderichtlinie um und reformiert das GEG. Der Energieausweis-Teil greift ab Januar 2027. Für Nichtwohngebäude sind das die drei Punkte, die zählen.
Bedarfsausweis wird zum Standard
Die bisherige Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis entfällt für Nichtwohngebäude. Neue Ausweise werden auf Basis des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, nicht mehr auf Basis abgelesener Verbräuche.
Neue Effizienzskala A bis G
Nichtwohngebäude bekommen eine eigene Skala (Anlage 10a). Eingestuft wird nicht mehr nach Kilowattstunden, sondern nach dem Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu einem Referenzgebäude: Klasse A bis 1,00 und nur ohne Emissionen aus fossiler Energie am Gebäudestandort; Klasse F über 2,95 bis 3,5, Klasse G über 3,5.
Sanierungsfristen für schwache Klassen
Nach dem ab 2027 geltenden § 40 darf der Primärenergiebedarf ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5fache, ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95fache des Referenzwerts betragen. Soweit nötig, sind geeignete Maßnahmen erforderlich. Die gesetzlichen Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen sind zu prüfen, etwa für Gebäude ab Baujahr 1996, Fernwärmeversorgung, überwiegende Wärmeerzeugung mit Wärmepumpe oder Biomasse und bestimmte Baudenkmäler.
Bestehende Energieausweise werden regulär für zehn Jahre ausgestellt. Sie verlieren jedoch vorzeitig ihre Gültigkeit, wenn Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes im Sinne des § 36 GModG geändert werden und unter Anwendung von § 38 Absatz 1 und 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Absatz 3 durchgeführt werden. In diesem Fall ist nach § 80 Absatz 2 ein neuer Energiebedarfsausweis auszustellen.
Warum sich der Umstieg schon heute lohnt
Ein heute ausgestellter Ausweis wird regulär für zehn Jahre ausgestellt. Seine Gültigkeit endet jedoch vorzeitig, wenn nach § 80 Absatz 2 GModG aufgrund einer Gebäudeänderung und einer Berechnung für das gesamte Gebäude ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich wird. Das sind die vier Gründe, die aus unserer Sicht für den Bedarfsausweis sprechen.
Sie erfahren, ob Sie von den Fristen betroffen sind
Die Sanierungsfristen 2030 und 2033 nach § 40 GModG hängen am Verhältnis zum Referenzgebäude, und genau dieses Verhältnis bestimmt auch die neue Klasse. Diesen Wert liefert nur die Bedarfsberechnung. Ein Verbrauchsausweis weist ihn nicht aus, Sie wissen damit schlicht nicht, ob Ihr Objekt in der kritischen Zone liegt.
Der Ausweis bewertet das Gebäude, nicht die Mieter
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem Nutzerverhalten der letzten drei Jahre. Ein sparsamer Mieter, ein Leerstand oder ein milder Winter verschieben das Ergebnis. Der Bedarfsausweis bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik und bleibt damit vergleichbar, auch wenn der Mieter wechselt.
Er ist gegenüber Banken und Käufern die stärkere Unterlage
Wir erwarten, dass Finanzierer und Kaufinteressenten ab 2027 den Bedarfsausweis als Normalfall voraussetzen, weil nur er die neue Klasseneinstufung und die Sanierungsempfehlungen enthält. Ein Verbrauchsausweis bleibt zwar gültig, wirkt aber erklärungsbedürftig. Eine Garantie ist das nicht, eine begründete Erwartung schon.
Sie bekommen konkrete Sanierungsempfehlungen
Weil jedes Bauteil und jede Anlage einzeln in die Berechnung eingeht, zeigt der Bedarfsausweis, welche Maßnahme wie viel bringt. Das ist die Grundlage, um vor 2030 gezielt zu handeln statt pauschal zu sanieren.
Wann ein Verbrauchsausweis bisher möglich war
Bis Ende 2026 besteht für Nichtwohngebäude noch Wahlfreiheit, allerdings nur, wenn die Datenlage stimmt. In der Praxis scheitert der Verbrauchsausweis bei Gewerbeobjekten häufig genau daran, unabhängig von der neuen Rechtslage.
Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis (bis Ende 2026)
- Geeignete Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten einschließlich der jüngsten Abrechnungsperiode, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt
- Längere Leerstände rechnerisch angemessen berücksichtigen; Leerstand allein schließt den Verbrauchsausweis nicht aus
- Eindeutige Zuordnung der Verbräuche zum Gebäude
- Bestandsgebäude mit normaler Nutzung
Kein Verbrauchsausweis möglich bei
- Neubauten ohne Verbrauchshistorie
- Fehlenden geeigneten Verbrauchsdaten, auch nach rechnerischer Berücksichtigung längerer Leerstände
- Unvollständigen oder fehlenden Verbrauchsdaten
- Änderungen an Außenbauteilen nach § 36 GModG, wenn zugleich für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Absatz 3 unter Anwendung von § 38 Absatz 1 und 2 durchgeführt werden
Einfache Datenübermittlung, Qualitätskontrolle inklusive
Alle Gebäudedaten übermitteln Sie bequem online oder telefonisch, kein Termin vor Ort nötig. Nach Ausstellung des Energieausweises führen wir eine kostenlose kurze Sichtprüfung von außen durch.
Für den Bedarfsausweis Ihres Nichtwohngebäudes benötigen wir folgende Unterlagen:
- Angaben zur Bausubstanz und Gebäudehülle
- Angaben zu Nutzungszonen
- Informationen zur Anlagentechnik
- Grundrisspläne (falls vorhanden)
Ablauf der Ausweiserstellung
Von der Anfrage bis zum fertigen Energieausweis: so läuft der Prozess ab.
Erstkontakt & Angebot
Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail. Nach einer kurzen Bedarfsanalyse erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Unterlagen sammeln
Sie stellen mir die Gebäudedaten zur Verfügung: Bausubstanz, Nutzungszonen und Anlagentechnik sowie Grundrisspläne falls vorhanden.
Auswertung & Erstellung
Ich werte alle übermittelten Daten aus und erstelle Ihren rechtssicheren Energieausweis. Lieferung als PDF innerhalb von 24 Stunden.
Sichtprüfung als Qualitätskontrolle
Nach Ausstellung führe ich eine kostenlose kurze Sichtprüfung von außen durch, kein Betreten des Gebäudes, keine Datenaufnahme.
Lieferung & Registrierung
Sie erhalten den Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert und regulär für zehn Jahre ausgestellt. Seine Gültigkeit endet vorzeitig, wenn nach § 80 Absatz 2 GModG ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich wird.
Ein Festpreis für den Bedarfsausweis
Wir bieten keine Verbrauchsausweise an. Sie erhalten den Bedarfsausweis zum Festpreis, unabhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes, und damit den Ausweistyp, der ab Januar 2027 für Nichtwohngebäude ohnehin gilt.
| Gebäudegröße / Komplexität | Bedarfsausweis |
|---|---|
| Kleine Objekte Einzelhandel, kleine Büros, Praxen | 899 € Festpreis |
| Mittlere Objekte Mehrere Nutzungszonen, Bürogebäude | 899 € Festpreis |
| Größere Objekte Komplexe Nutzung, viele Räume | 899 € Festpreis |
Im Preis enthalten:
Warum wir ausschließlich Bedarfsausweise erstellen
Wir haben uns schon vor dem GModG auf den Bedarfsausweis festgelegt, weil er in jedem Fall zulässig ist, das Gebäude statt das Nutzerverhalten bewertet und konkrete Sanierungsempfehlungen liefert. Mit der neuen Rechtslage ab Januar 2027 wird daraus der Normalfall. Wer heute bei uns bestellt, bekommt bereits den Ausweistyp, der dann ohnehin gilt. Mehr zur Entscheidung bei Gewerbeobjekten erklärt unsere Schwestermarke auf der Seite Verbrauch oder Bedarf bei Nichtwohngebäuden.
Mehr zum BedarfsausweisBedarfsausweis anfragen
Ab Januar 2027 ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude der Standard. Wer ihn jetzt schon nimmt, erhält eine gebäudebezogene Bedarfsberechnung nach den aktuell geltenden Regeln und weiß, wo sein Objekt energetisch steht. 899 € Festpreis, Lieferung in 24 Stunden, kostenlose Beratung vorab.
Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude
Ist ein Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude noch zulässig?
Bis zum 31. Dezember 2026 kann ein Verbrauchsausweis für ein bestehendes Nichtwohngebäude bei erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen noch zulässig sein. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ein Neubau benötigt bereits heute einen Bedarfsausweis.
Wird ein vorhandener Verbrauchsausweis am 1. Januar 2027 ungültig?
Nein. Ein bereits vorhandener gültiger Energieausweis kann weiter verwendet werden. Die reguläre Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre; eine gesetzlich erforderliche Neuausstellung nach bestimmten Gebäudeänderungen kann sie vorzeitig beenden. Der Stichtag allein macht den vorhandenen Ausweis nicht ungültig.
Welche Ausnahmen muss ich für meine Gewerbeimmobilie prüfen?
Am 11. September 2026 gelten die Energieausweisvorschriften nicht für kleine Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche. Bei Baudenkmälern entfallen die Verkaufs- und Vermietungspflichten nach § 80 Absatz 3 bis 7 nur noch bis zum 31. Dezember 2026, ab dem 1. Januar 2027 gilt die Denkmal-Ausnahme nicht mehr. Daneben ist der gesetzliche Anwendungsbereich zu prüfen, beispielsweise bei bestimmten unbeheizten Gebäuden. Für Ausstellungen ab 2027 sind die dann geltenden Voraussetzungen und Übergangsregeln maßgeblich.
Wie kann ich den Bedarfsausweis für mein Gewerbeobjekt anfragen?
Der Bedarfsausweis kostet 899 EUR Festpreis. Wählen Sie im Rechner Ihre Gebäudeart und übermitteln Sie die Eckdaten Ihrer Immobilie.