So sieht ein Energieausweis für Nichtwohngebäude aus
Komplexer als bei Wohngebäuden: Der Nichtwohngebäude-Ausweis erfasst Nutzungszonen, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung separat.
Der Aufbau des Nichtwohngebäude-Ausweises
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude unterscheidet sich deutlich vom Wohngebäude-Ausweis. Er besteht aus 5 Seiten mit zusätzlichen Angaben zu Nutzungszonen, Beleuchtungsenergie und Kühlung. Das amtliche Muster ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. dem GEG festgelegt.
5 Seiten Dokument
Titelseite, Verbrauchswerte/Bedarfswerte, Modernisierungsempfehlungen, Erläuterungen und technische Daten.
Nutzungszonen-Konzept
Nichtwohngebäude werden in Zonen mit unterschiedlicher Nutzung unterteilt (Büro, Lager, Verkauf, etc.).
Beleuchtungsenergie extra
Anders als bei Wohngebäuden wird der Stromverbrauch für Beleuchtung separat erfasst und bewertet.
Kühlung und Lüftung
Klimaanlagen und mechanische Lüftung werden bei Nichtwohngebäuden standardmäßig einbezogen.
Alle von energieausweis® HAMBURG ausgestellten Nichtwohngebäude-Ausweise entsprechen dem aktuellen amtlichen Muster nach GEG.
Die 5 Seiten im Detail
Seite 1: Allgemeine Angaben
Gebäudeadresse, Baujahr, Gebäudetyp (z.B. Büro, Handel, Produktion), Nutzfläche, Aussteller-Daten und DIBt-Registrierungsnummer. Hier wird auch das Ausstellungsdatum und die 10-jährige Gültigkeit vermerkt.
Seite 2-3: Verbrauchs- oder Bedarfswerte
Zeigt die Energiekennwerte basierend auf tatsächlichem Verbrauch oder berechneten Bedarfswerten nach DIN V 18599. Getrennte Darstellung von Wärme, Strom und Primärenergie. Die Farbskala reicht von Grün (A+) bis Rot (H).
Seite 4: Modernisierungsempfehlungen
Konkrete Vorschläge zur energetischen Verbesserung: Dämmung, Fenster, Heizung, Beleuchtungsoptimierung (LED), Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, effizientere Kühlung. Bei Nichtwohngebäuden oft mit hohem Einsparpotenzial.
Seite 5: Erläuterungen
Erklärt die Energiekennwerte, Skala und Berechnungsgrundlagen. Enthält Hinweise zur Vergleichbarkeit und rechtliche Informationen zur Verwendung des Ausweises.
Unterschiede zum Wohngebäude-Ausweis
Mehrere Nutzungszonen
Wohngebäude haben eine einheitliche Nutzung. Nichtwohngebäude werden in Zonen unterteilt: Büro, Besprechung, Lager, Verkauf, Produktion, Sanitär etc. Jede Zone hat eigene Kennwerte.
Beleuchtung als Faktor
Bei Wohngebäuden spielt Beleuchtung keine Rolle im Ausweis. Bei Nichtwohngebäuden macht Beleuchtung oft 20-40% des Energieverbrauchs aus und wird separat bewertet.
Kühlung und Lüftung
Büros, Handel und Produktion haben oft Klimaanlagen und mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Diese werden bei Nichtwohngebäuden standardmäßig und detailliert erfasst.
Andere Kennwerte und Bezugsfläche
Statt kWh/(m²·a) für Wohnfläche wird bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche (NGF) verwendet. Die Referenzwerte und Effizienzklassen sind anders skaliert.
So lesen Sie den Nichtwohngebäude-Ausweis
Primärenergiebedarf prüfen
Der wichtigste Kennwert: Zeigt den Gesamtenergiebedarf inklusive Vorkette (Förderung, Transport, Umwandlung). Je niedriger, desto besser. Position auf der Farbskala beachten.
Endenergie nach Energieträgern
Zeigt getrennt den Verbrauch für Strom und Wärme. Wichtig für die Abschätzung der laufenden Energiekosten.
CO2-Emissionen ablesen
Seit 2021 Pflicht: Die Treibhausgasemissionen in kg CO2/(m²·a) zeigen die Klimawirkung des Gebäudes.
Modernisierungsempfehlungen beachten
Seite 4 zeigt konkrete Maßnahmen. Bei Nichtwohngebäuden oft: LED-Umrüstung, Lüftungsoptimierung, Gebäudeautomation.
Häufige Fragen zum Nichtwohngebäude-Ausweis
Das amtliche Muster ist in der Anlage zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Alle von uns ausgestellten Ausweise entsprechen exakt diesem Muster und sind DIBt-registriert. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein anonymisiertes Beispiel-PDF.
Nichtwohngebäude haben unterschiedliche Nutzungszonen (Büro, Lager, Verkauf), mechanische Lüftung, Kühlung und hohen Beleuchtungsanteil. All diese Faktoren werden separat erfasst und berechnet. Die Berechnungsnorm DIN V 18599 ist entsprechend umfangreicher.
Jede Zone im Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung wird separat bewertet. Ein Bürogebäude kann z.B. haben: Zone 1 Einzelbüros, Zone 2 Großraumbüro, Zone 3 Besprechung, Zone 4 Sanitär, Zone 5 Lager. Jede Zone hat andere Anforderungen an Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung.
Nur eingeschränkt. Der Verbrauchsausweis zeigt den realen Verbrauch (nutzungsabhängig), der Bedarfsausweis den berechneten Bedarf (standardisiert). Bei Nichtwohngebäuden können die Werte stärker abweichen als bei Wohngebäuden, da die Nutzung einen größeren Einfluss hat.
Der Ausweis für Nichtwohngebäude deckt alle Gewerbetypen ab - von Büros über Handel bis Produktion. Die Nutzungsart wird auf Seite 1 angegeben und beeinflusst die Bewertung. Es gibt kein separates Formular für einzelne Gebäudetypen.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich an -- ich berate Sie persönlich.
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