Bedarfsausweis (Energieausweis) für Gewerbeimmobilien in Hamburg
Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Gebäudedaten nach DIN V 18599 berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er liefert detaillierte Sanierungsempfehlungen, ist für Neubauten Pflicht und wird mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ab Januar 2027 für alle Nichtwohngebäude zum vorgeschriebenen Ausweistyp. 899 € Festpreis, unabhängig von der Objektgröße.
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In 2 Minuten zur Anfrage
Ab Januar 2027 gibt es keine Alternative mehr
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und reformiert das GEG. Für Nichtwohngebäude entfällt die Wahlfreiheit: Neu ausgestellte Energieausweise sind dann Bedarfsausweise. Wer heute bestellt, bekommt also bereits den Ausweis, der danach ohnehin vorgeschrieben ist.
Der Bedarfsausweis wird zur Vorgabe
Bisher durften Eigentümer bei Nichtwohngebäuden zwischen Verbrauch und Bedarf wählen. Diese Wahl fällt weg. Damit wird die aufwendigere Berechnung nach DIN V 18599 zum Normalfall, nicht mehr zur Kür.
Ihre Klasse misst sich am Referenzgebäude
Nichtwohngebäude bekommen eine eigene Skala von A bis G (Anlage 10a). Maßgeblich ist nicht der absolute Verbrauch, sondern das Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu einem Referenzgebäude: Klasse A bis 1,00 (nur bei Nullemissionsgebäuden), Klasse G über 3,50. Dieses Verhältnis liefert ausschließlich die Bedarfsberechnung.
Am Referenzgebäude hängen Fristen
Nach § 40 GModG darf der Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-fache und ab dem 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-fache des Referenzgebäudes betragen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler und für Gebäude mit Fernwärme oder überwiegend Wärmepumpe. Der Ausweis selbst löst die Pflicht nicht aus, zeigt Ihnen aber, wo Ihr Objekt steht. Ohne Bedarfsberechnung wissen Sie nicht, wo Ihr Objekt steht.
Für Wohngebäude gilt das Gegenteil: Dort wird die Wahlfreiheit auf alle Gebäude ausgeweitet, die alte Baujahrsgrenze von 1977 entfällt, und die Skala bleibt bei A+ bis H. Die neue A-bis-G-Skala betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude.
Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?
In bestimmten Situationen ist der Bedarfsausweis die einzige Option, unabhängig von den höheren Kosten.
Bedarfsausweis ist Pflicht bei:
- Neubauten: keine Verbrauchshistorie vorhanden
- Fehlende Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
- Größere Sanierungen: mehr als 10% der Außenbauteile erneuert
- Signifikante Leerstände im Erfassungszeitraum
Bedarfsausweis ist sinnvoll bei:
- Bedarf an detaillierten Sanierungsempfehlungen
- Geplante energetische Modernisierung
- Wunsch nach nutzerunabhängiger Bewertung
- Komplexe Gebäude mit vielen Nutzungszonen
Warum ist der Bedarfsausweis teurer?
Die Berechnung nach DIN V 18599 ist deutlich aufwendiger als die Verbrauchserfassung. Hier die wichtigsten Kostenfaktoren:
Zonierung des Gebäudes
Jede Nutzungszone (Büro, Lager, Verkauf, etc.) muss separat erfasst und berechnet werden. Je mehr Zonen, desto höher der Aufwand.
Bauphysikalische Berechnungen
U-Werte aller Bauteile (Wände, Fenster, Dach, Boden) müssen ermittelt oder aus Baujahr und Bauweise abgeleitet werden.
Anlagentechnik
Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung werden für jede Zone detailliert erfasst und berechnet.
Sanierungsempfehlungen
Im Bedarfsausweis sind konkrete Maßnahmenempfehlungen zur energetischen Verbesserung enthalten.
Preise für Bedarfsausweise
Ich erstelle Ihren Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude zum Festpreis, unabhängig von Gebäudegröße, Anzahl der Nutzungszonen oder Komplexität der Anlagentechnik.
NWG Bedarfsausweis
- Für alle Nichtwohngebäude, egal welche Größe
- Berechnung nach DIN V 18599
- Alle Nutzungszonen inklusive
- DIBt-registriert, 10 Jahre gültig
- Keine versteckten Kosten
Ein Preis für alles: 899 € Festpreis, transparent und ohne versteckte Kosten, vom Einzelhandel bis zur großen Gewerbeimmobilie.
So läuft die Erstellung ab
Erstgespräch & Angebotserstellung
Wir besprechen Ihr Projekt telefonisch. Nach Sichtung der Unterlagen (Grundrisse, Baupläne) erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
1-2 TageDatenübermittlung
Alle Gebäudedaten übermitteln Sie online oder telefonisch: Bausubstanz, Nutzungszonen, Anlagentechnik.
1-3 TageBerechnung & Auswertung
Die Daten werden nach DIN V 18599 berechnet. Für jede Nutzungszone werden Energiebedarfe ermittelt.
3-10 WerktageSanierungsempfehlungen
Auf Basis der Berechnung erstelle ich konkrete Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.
Inkl. in BerechnungLieferung & Registrierung
Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert.
10 Jahre GültigkeitWas ist mit dem Verbrauchsausweis?
Bei Nichtwohngebäuden mit lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre wäre bis 31.12.2026 nach § 80 GModG auch ein Verbrauchsausweis zulässig, ab dem 1. Januar 2027 nur noch der Bedarfsausweis. Wir erstellen jedoch ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und aussagekräftiger sind. Speziell für Gewerbeobjekte gibt es außerdem unsere Schwestermarke mit dem Energieausweis für Nichtwohngebäude in Hamburg bei gewerbepass.
Unterschied Verbrauchs- und BedarfsausweisHäufige Fragen zum Bedarfsausweis für Gewerbe
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für Gewerbeimmobilien?
Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden nach § 80 GModG die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, bei Neubauten und größeren Änderungen ist der Bedarfsausweis immer Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) wurde am 28. Juli 2026 verkündet.
Was ändert sich für Gewerbeimmobilien ab 2027?
Drei Dinge: Der Bedarfsausweis wird zum vorgeschriebenen Ausweistyp. Nichtwohngebäude bekommen eine eigene Skala von A bis G (Anlage 10a), gemessen am Verhältnis des Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude: Klasse A bis 1,0 und nur bei Nullemissionsgebäuden, Klasse G über 3,5. Und nach § 40 GModG darf der Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-fache und ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-fache des Referenzgebäudes betragen, mit Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler. Der Energieausweis löst diese Pflicht nicht aus. Bestehende Ausweise bleiben 10 Jahre gültig.
Was kostet ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude?
Bei energieausweis® HAMBURG 899 EUR Festpreis, unabhängig von der Gebäudegröße. Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599 berechnet und ist aufwendiger als bei Wohngebäuden. Individuelle Beratung unter 0152 060 777 67.
Wie wird ein Gewerbe-Bedarfsausweis berechnet?
Nichtwohngebäude werden nach DIN V 18599 berechnet, ab 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Dabei werden Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Warmwasser zusätzlich zur Heizung berücksichtigt, jede Nutzungszone wird einzeln erfasst. energieausweis® HAMBURG hat Erfahrung mit allen Gewerbetypen.
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