Energieausweis für Nichtwohngebäude und Gewerbe in Hamburg
Für Büro, Praxis, Laden, Gastronomie, Halle oder Hotel in Hamburg erstellen wir den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 EUR. Vorab gibt es eine kostenlose Einschätzung am Telefon, Ihre Unterlagen und Fotos genügen, einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie nicht. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ist ab 1. Januar 2027 bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

Wann braucht ein Gewerbegebäude in Hamburg einen Energieausweis?
Immer dann, wenn Sie es verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen: Dem Interessenten muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, nach Vertragsschluss wird er übergeben (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). Das Baujahr befreit nie.
| Anlass | Energieausweis | Norm |
|---|---|---|
| Verkauf | Pflicht, Vorlage spätestens bei der Besichtigung | § 80 Abs. 3 GModG |
| Neuvermietung, Verpachtung, Leasing | Pflicht, Übergabe nach Vertragsschluss | § 80 Abs. 3 bis 5 GModG |
| Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags | Pflicht ab 1. Januar 2027 | § 80 Abs. 3 bis 5 GModG (Fassung ab 2027) |
| Neubau, größere Änderung | Bedarfsausweis | § 80 Abs. 1 und 2, § 81 GModG |
| Immobilienanzeige | Pflichtangaben aus dem Ausweis in der Anzeige | § 87 GModG |
| Fehlender oder falscher Ausweis | Bußgeld bis 10.000 EUR | § 108 GModG |
Quelle: § 80 GModG auf gesetze-im-internet.de (heute geltende Fassung) und BGBl. 2026 I Nr. 226 (Fassung ab 1. Januar 2027).
Ausnahmen: Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (zum Beispiel Saisongebäude mit weniger als 4 Monaten Nutzung im Jahr) und bis 31.12.2026 Baudenkmäler. Ab 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, kleine Gebäude sind dann solche mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was gilt bis Ende 2026 und ab 2027?
Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl, ab 1. Januar 2027 nur noch den Bedarfsausweis. Wir erstellen in Hamburg ausschließlich den Bedarfsausweis, weil er unabhängig von Nutzung und Leerstand ist und Sanierungsempfehlungen enthält (§ 84 GModG).
| Thema | Bis 31.12.2026 | Ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ausweisart | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Sie haben die Wahl | Nur Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 neu) |
| Effizienzklassen | Keine Klasse für Nichtwohngebäude | Klassen A bis G nach Verhältnis zum Referenzgebäude (§ 86, Anlage 10a) |
| Anlässe | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing, Neubau | Zusätzlich Verlängerung eines Vertrags |
| Berechnungsnorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
| Ausnahmen | Baudenkmäler, Gebäude bis 50 m² | Denkmal-Ausnahme entfällt, Gebäude unter 50 m² |
| Mischgebäude | Zwei Ausweise (Wohn- und Nichtwohnteil) | Ein Bedarfsausweis mit Zonen (§ 20 Abs. 2 neu) |
| Ausweis von 2026 | 10 Jahre gültig | Bleibt 10 Jahre gültig, keine Austauschpflicht |
Was ändert sich am 1. Januar 2027 für Nichtwohngebäude?
Mit Artikel 2 der GModG-Novelle (BGBl. 2026 I Nr. 226) tritt am 1. Januar 2027 das neue Energieausweisrecht in Kraft. Eine Übergangsfrist für die Ausweisregeln gibt es nicht.
- Nur noch Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 82 GModG).
- Neue Klassen A bis G. Maßstab ist das Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zum Referenzgebäude. Klasse A setzt einen Wert von höchstens 1,0 und ein Nullemissionsgebäude voraus, Klasse G beginnt über 3,5 (§ 86, Anlage 10a).
- Vertragsverlängerung als Anlass. Wer einen Gewerbemietvertrag verlängert, muss den Ausweis vorlegen und übergeben.
- Keine Denkmal-Ausnahme mehr. Auch Baudenkmäler brauchen bei Verkauf, Vermietung und Verlängerung einen Ausweis.
- Digital und maschinenlesbar. Der Ausweis wird digital ausgestellt, Papier gibt es auf Verlangen (§ 79 GModG).
- Ausweise von 2026 bleiben gültig. Zehn Jahre ab Ausstellung, ohne Umschreibung auf die neuen Klassen.
Gut zu wissen: Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 beziehungsweise 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen. Der Energieausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus.
Welche Gebäude in Hamburg sind betroffen?
Alle Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, von der kleinen Arztpraxis bis zum Hotel. Nutzen Sie ein Haus teils zum Wohnen und teils gewerblich, gelten Sonderregeln für Mischgebäude (siehe unten).
Welche Gewerbebestände prägen Hamburg, und was heißt das für den Ausweis?
Hamburg hat keinen einheitlichen Gewerbebestand. Je nach Bezirk stehen Backstein-Kontore der 1920er-Jahre neben Geschäftshäusern der 1960er und Neubauten mit Fernwärmeanschluss. Das verändert Hülle, Anlagentechnik und damit die Berechnung.
Hamburg-Mitte
Im Kontorhausviertel stehen Backstein-Ensembles wie Chilehaus, Sprinkenhof und Meßberghof aus den 1920er-Jahren. In Hammerbrook prägen Geschäftshäuser der 1960er das Bild, in der HafenCity moderne Neubauten. Fernwärme ist in urbanen Kernen wie HafenCity und Hammerbrook verfügbar, in Billbrook und Rothenburgsort laufen Revitalisierungen von Industrieflächen.
Altona
In Ottensen, Altona-Nord und Altona-Altstadt mischen sich Gründerzeit-Geschosswohnungsbau und Gewerbe, ein typischer Gewerbemix im dichten Altbaubestand. Bahrenfeld bietet gemischte Bebauung mit Nachkriegsbauten.
Hamburg-Nord
Mit der City Nord liegt hier ein großer Bürostandort der Stadt. Daneben prägen Gründerzeitviertel in Eppendorf und Barmbek sowie Rotstein-Reihenhäuser den Bezirk.
Harburg
Das Harburger Zentrum mischt Gründerzeit, Gewerbe und Nachkriegsbauten. Mit dem Neuländer Quarree entsteht Mischbebauung aus Wohnen, Arbeiten, Hotel und Gastronomie am Wasser.
Bergedorf
Entlang der Bergedorfer Straße stehen Bürohochhäuser ab den 1960er-Jahren, im Zentrum Wohn-Gewerbe-Bauten verschiedener Epochen. Das Stuhlrohrquartier ist mit rund 15.000 m² Gewerbefläche geplant.
Wandsbek und Eimsbüttel
Wandsbek ist vor allem von Einfamilienhaus-Lagen geprägt, Eimsbüttel von dichter Altbaubebauung. Gewerbe finden Sie hier meist als Teil von Mischgebäuden, für die ab 2027 ein Ausweis mit Zonen gilt.
Für Ihren Ausweis zählt das einzelne Gebäude, nicht der Stadtteil: Baujahr, Gebäudehülle, Heizung, Lüftung und die Nutzung jeder Zone bestimmen das Ergebnis. Ein Backstein-Kontor mit Fernwärme wird anders berechnet als eine Halle mit Gasheizung. Deshalb fragen wir bei Ihnen telefonisch genau diese Punkte ab, und Sie schicken uns Fotos statt Termine zu vereinbaren. Wohnen Sie oder Ihr Mieter in einem Stadtteil, den Sie hier nicht finden, hilft die Übersicht aller Bezirke und Stadtteile weiter unten auf dieser Seite.
Warum ist der Ausweis für Nichtwohngebäude aufwendiger als für ein Wohnhaus?
Weil jede Nutzung eigene Anforderungen hat: Die Berechnung nach DIN V 18599 bildet Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser getrennt nach Zonen ab. Ausstellen dürfen den Ausweis nur Personen mit der Qualifikation nach § 88 GModG.
Vielfältige Nutzungszonen
Büros, Lager, Verkaufsflächen und Technikräume werden jeweils als eigene Zone bewertet.
Unterschiedliche Anlagentechnik
Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung werden für jede Zone einzeln erfasst.
Aufwendige Berechnung
Die DIN V 18599 ist deutlich umfangreicher als das Verfahren für Wohngebäude.
Qualifizierte Aussteller
Voraussetzung ist die Qualifikation nach § 88 GModG, jeder Ausweis wird beim DIBt registriert.
Was kostet der Energieausweis für ein Nichtwohngebäude in Hamburg?
899 EUR Festpreis für den Bedarfsausweis, für Gewerbe und für Mischgebäude. Den Preis nennen wir Ihnen vorab, nach der kostenlosen Einschätzung am Telefon.
Gewerbe & Mischgebäude
Hochwertiger Bedarfsausweis, ein Festpreis
- Berechnung nach DIN V 18599
- Best-Case-Optimierung inklusive
- Kostenlose Sichtprüfung von außen nach Ausstellung
- Sanierungsempfehlungen enthalten
- DIBt-Registrierung inklusive
- 10 Jahre gültig
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Energieausweis?
Schicken Sie uns, was Sie haben: Grundrisse, Flächenangaben, Baujahr und Fotos genügen für den Start. Fehlendes klären wir telefonisch, Sie müssen nichts selbst ausrechnen.
| Gebäudetyp | Typische Zonen und Fragen | Hilfreiche Unterlagen |
|---|---|---|
| Büro, Verwaltung | Büroflächen, Besprechung, Archiv, Serverraum, Kantine; Kühlung und Lüftung vorhanden? | Grundrisse, Flächenangaben, Fotos der Heiz- und Lüftungstechnik |
| Arztpraxis | Behandlungs- und Wartebereiche, Lüftung, Warmwasser | Grundriss, Baujahr, Typenschild der Heizung |
| Laden, Einzelhandel | Verkaufsfläche, Lager, Schaufenster, Beleuchtung | Flächenangaben, Fotos der Fassade und der Fenster |
| Gastronomie, Hotel | Gastraum, Küche, Zimmer, Warmwasserbedarf, Lüftung | Grundrisse, Angaben zu Küche und Lüftung, Fotos der Technik |
| Lagerhalle, Werkstatt | Hallenfläche, beheizter Anteil, Büro- und Sozialbereiche, Tore | Hallenmaße, Angaben zur Heizung, Fotos von Hülle und Technik |
| Wohn- und Geschäftshaus | Anteil Wohnen und Gewerbe, getrennte oder gemeinsame Heizung | Flächen je Nutzung, Baujahr, Heizungsdaten |
Mehr dazu in der Checkliste für Nichtwohngebäude.
Wie läuft der Energieausweis für Ihr Gewerbe ab?
In vier Schritten, komplett per Telefon und Dokumenten: Sie schicken uns, was Sie haben, wir erledigen den Rest.
- Anrufen oder Angebot anfordern. Wir schätzen Ihr Gebäude kostenlos ein und nennen den Festpreis.
- Unterlagen und Fotos schicken. Per E-Mail oder WhatsApp, in der Form, wie Sie sie haben.
- Wir berechnen. Zonierung und Bedarfsberechnung nach DIN V 18599 mit Best-Case-Optimierung, Rückfragen klären wir telefonisch.
- Sie erhalten den Ausweis. Digital, mit DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig.
Wann gilt die Aushangpflicht?
Nach § 80 Abs. 6 und 7 GModG (heute geltende Fassung) bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr: Behördengebäude ab 250 m² Nutzfläche müssen den Ausweis erstellen und aushängen, sonstige Gebäude ab 500 m² nur dann, wenn ein Ausweis vorliegt. Für Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr bleibt der Aushang ab 2027 bestehen, dann mit Bedarfsausweis. Details im Ratgeber zur Aushangpflicht bei Nichtwohngebäuden.
Bundesweit und für Ihre Branche: gewerbepass
Neben energieausweis® HAMBURG betreibt Stephan Grosser mit gewerbepass® eine eigene Marke ausschließlich für Nichtwohngebäude. Wenn Sie ein Objekt außerhalb Hamburgs haben oder eine Seite für Ihre Branche suchen, finden Sie dort den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude in Hamburg und Branchenseiten, zum Beispiel für:
- Energieausweis für Bürogebäude in Hamburg
- Energieausweis für Arztpraxen in Hamburg
- Energieausweis für den Einzelhandel in Hamburg
- Energieausweis für Lagerhallen in Hamburg
Der Service arbeitet digital und bundesweit, ohne Fahrtkosten. Dieselbe Person steht dahinter, derselbe Festpreis gilt.
Hat Ihr Gebäude Wohn- und Gewerbeflächen? Bis Ende 2026 gibt es zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 EUR ausstellen. Ab 1. Januar 2027 gibt es einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude.
Energieausweis für Mischgebäude →Häufige Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude
Brauche ich einen Energieausweis für meine Gewerbeimmobilie in Hamburg?
Ja, sobald Sie das Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht auch bei der Verlängerung eines solchen Vertrags. Das Baujahr spielt keine Rolle (§ 80 GModG).
Was kostet ein Energieausweis für Gewerbe in Hamburg?
Wir erstellen den Bedarfsausweis für Gewerbe und Mischgebäude zum Festpreis von 899 EUR. Darin enthalten sind die Berechnung nach DIN V 18599, die Best-Case-Optimierung, Sanierungsempfehlungen und die DIBt-Registrierung.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt für Gewerbe?
Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Wir empfehlen und erstellen den Bedarfsausweis.
Welche Gewerbeimmobilien sind von der Pflicht ausgenommen?
Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche, Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG (zum Beispiel Saisongebäude unter 4 Monaten Nutzung) und bis 31.12.2026 Baudenkmäler. Ab 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, kleine Gebäude sind dann solche mit weniger als 50 m² Nutzfläche.
Bleibt mein Energieausweis von 2026 nach dem 1. Januar 2027 gültig?
Ja. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig. Es gibt keine Austauschpflicht und keine Umschreibung auf die neuen Klassen A bis G.
Wer darf einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude ausstellen?
Aussteller mit der Qualifikation nach § 88 GModG. Jeder Ausweis wird vor der Ausstellung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine Registriernummer.
Brauche ich für den Energieausweis einen Vor-Ort-Termin?
Nein. Sie schicken uns vorhandene Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir telefonisch. Das gilt für ganz Hamburg und bundesweit.
Wie viele Ausweise braucht ein Gebäude mit Wohnen und Gewerbe?
Bis 31.12.2026 zwei Ausweise, die wir als Paket für 899 EUR ausstellen (der Wohnausweis ist geschenkt). Ab 1. Januar 2027 ein einziger Bedarfsausweis für das ganze Gebäude mit Zonen nach DIN/TS 18599, wie beim Nichtwohngebäude.
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