Einen Energieausweis verlängern kann niemand. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung, so steht es in § 79 Abs. 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), danach wird ein neuer ausgestellt. Pflicht ist der neue für private Eigentümer nur, wenn Verkauf, Vermietung oder ab 2027 eine Vertragsverlängerung ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt. Der alte Ausweis macht den neuen schneller.
„Können Sie meinen Energieausweis verlängern?“
Diese Frage höre ich am Telefon immer wieder. Meist von jemandem, der gerade ein Exposé vorbereitet, einen Nachmieter sucht oder das Haus der Eltern verkaufen will.
Die ehrliche Antwort ist kurz: Nein.
Die gute Nachricht ist genauso kurz: Sie brauchen keine Verlängerung. Sie brauchen, wenn überhaupt, einen neuen Ausweis.
Und der alte liegt dabei nicht nutzlos in der Schublade. Er ist der schnellste Weg zum neuen.
Warum betrifft das gerade jetzt so viele? Weil 2016 und 2017 starke Jahrgänge waren. Laut der Antwort der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 19/7291 vom 22.01.2019 wurden 2016 bundesweit 378.436 Registriernummern für Energieausweise vergeben, 2017 waren es 456.456.
Rechnerisch laufen die Ausweise von 2016 in diesem Jahr ab, die von 2017 im nächsten. Für 2018 nennt dieselbe Drucksache sogar 819.424 Registriernummern, die rechnerisch 2028 folgen.
Wie viele dieser Ausweise heute noch gebraucht werden, verrät die Zahl nicht. Manche Häuser wurden längst wieder verkauft, manche Ausweise nie benutzt. Aber die Richtung ist klar: Die Welle rollt.
In Hamburg kann sie jeden Gebäudetyp treffen, der 2016 oder 2017 verkauft oder vermietet wurde. Gründerzeit-Etagenhäuser in Eimsbüttel und Eppendorf. Rotklinkerbauten in Barmbek und Dulsberg. Siedlungshäuser der Sechziger in Rahlstedt und Lurup. Büroflächen in der City Nord.
Ich bin Stephan Grosser, Gründer und Geschäftsführer von energieausweis® HAMBURG und Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Seit 2018 erstellen wir in Hamburg Bedarfsausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer.
Wie lange ein Ausweis gilt und wo das Datum steht, vertiefe ich im Ratgeber So finden Sie das Ablaufdatum und prüfen die Gültigkeit Ihres Energieausweises. Dieser Artikel ist die Handlungsanleitung: Was tun Sie, wenn das Datum näher rückt oder schon vorbei ist?
Was Sie hier erfahren:
- warum es kein Verlängern gibt und was stattdessen passiert,
- wann ein neuer Ausweis Pflicht ist und wann nicht,
- was die Vertragsverlängerung ab 1. Januar 2027 ändert,
- was in sieben typischen Situationen zu tun ist,
- wie Sie in vier Schritten zum neuen Ausweis kommen, telefonisch und per Foto,
- was die Erneuerung in Hamburg kostet.
Inhalt
- Kann man einen Energieausweis verlängern?
- Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis sofort erneuern?
- Was bedeutet die Verlängerung eines Mietvertrags ab 2027 für den Energieausweis?
- Was muss ich in meiner Situation jetzt tun?
- Wie erneuere ich meinen Energieausweis in Hamburg Schritt für Schritt?
- Warum lässt sich ein Verbrauchsausweis nicht mit alten Daten erneuern?
- Was kostet es, einen Energieausweis in Hamburg zu erneuern?
- Praxis-Tipps und häufige Fehler
- Häufige Fragen und Fazit
Kann man einen Energieausweis verlängern?
Nein. Einen Energieausweis verlängern sieht das GModG nicht vor. Er gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum, danach wird ein neuer ausgestellt, mit neuer DIBt-Registriernummer und neuer Berechnung. Wer „verlängern“ sagt, meint in der Praxis immer die Neuausstellung.
Das Gesetz sagt es in einem Satz:
„Energieausweise sind für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.“
§ 79 Abs. 3 GModG, in der heute geltenden Fassung
Kein Stempel. Keine Fortschreibung. Kein Aufkleber mit neuem Datum.
Ein Energieausweis ist ein Foto Ihres Hauses. Ein Foto kann man nicht verlängern. Man kann nur ein neues machen.
Das neue Foto bekommt eine eigene Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), so verlangt es § 98 GModG. Und es zeigt das Haus, wie es heute ist, nicht wie es 2016 war.
Das ist kein Nachteil. Oft ist es die beste Nachricht des ganzen Vorgangs.
Wer seit dem alten Ausweis die Heizung getauscht, Fenster erneuert oder das Dach gedämmt hat, sieht das im neuen Ausweis. Der alte wusste davon nichts.
Der neue gilt wieder zehn Jahre, gerechnet ab seinem eigenen Ausstellungsdatum. Wer im Oktober 2026 neu bestellt, ist bis Oktober 2036 abgedeckt.
Vorzeitig verliert ein Ausweis seine Gültigkeit nur in einem Fall: wenn das Gebäude so verändert wird, dass nach § 80 Abs. 2 GModG das ganze Gebäude neu berechnet werden muss.
Muss ich einen abgelaufenen Energieausweis sofort erneuern?
Nein. Ein abgelaufener Energieausweis löst für private Eigentümer allein keine Pflicht aus. Einen neuen brauchen Sie erst, wenn Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen wollen und kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung solcher Verträge als Anlass hinzu.
Das überrascht viele.
Ein Energieausweis ist kein Führerschein. Er muss nicht ständig gültig in der Schublade liegen.
Er muss gültig sein, wenn jemand ihn sehen soll: der Kaufinteressent, der künftige Mieter, ab 2027 auch der Pächter, dessen Vertrag verlängert wird.
Nehmen wir eine vermietete Wohnung in Winterhude. Die Mieterin wohnt seit 2016 dort, der Ausweis ist im Sommer abgelaufen. Muss der Vermieter jetzt etwas tun?
Nein.
Wer schon wohnt, bekommt keinen neuen Ausweis. Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen.
Erst wenn die Mieterin kündigt und die Wohnung neu inseriert wird, braucht der Vermieter wieder einen gültigen Ausweis.
Eigene Regeln gelten für Gebäude von Behörden. Bis 31.12.2026 müssen Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche auch ohne Anlass einen Ausweis haben und aushängen. Ab 1. Januar 2027 brauchen behördlich genutzte Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand einen Bedarfsausweis ohne Flächengrenze, sofern kein gültiger vorliegt.
Warum dann überhaupt jetzt darüber nachdenken?
Weil Anlässe selten vorher Bescheid sagen. Ein Mieter kündigt mit drei Monaten Frist. Ein Erbfall verlangt schnelle Entscheidungen. Ein Käufer meldet sich, bevor das Exposé fertig ist.
Wer dann erst merkt, dass der Ausweis 2025 abgelaufen ist, arbeitet unter Druck. Das muss nicht sein.
Was bedeutet die Verlängerung eines Mietvertrags ab 2027 für den Energieausweis?
Ab 1. Januar 2027 ist die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein eigener Anlass, den Energieausweis vorzulegen, so steht es in § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung. Das hat mit dem „Verlängern“ eines Ausweises nichts zu tun. Ein neuer Ausweis wird nur fällig, wenn kein gültiger vorliegt.
Dasselbe Wort, zwei völlig verschiedene Dinge. Hier passiert die häufigste Verwechslung.
| Wenn jemand „Verlängerung“ sagt | Was rechtlich gemeint ist | Was Sie tun |
|---|---|---|
| „Ich will meinen Energieausweis verlängern.“ | Neuausstellung nach Ablauf der zehn Jahre, mit neuer Registriernummer | Neuen Ausweis beauftragen, sobald ein Anlass ansteht |
| „Ich verlängere den Mietvertrag.“ (ab 01.01.2027) | Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Vorlageanlass | Gültigen Ausweis vorlegen, sonst neuen beauftragen |
Die neue Regel steht in der Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, Artikel 2. Sie geht auf die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 zurück, Artikel 20.
Wen trifft das in Hamburg? Vor allem befristete Verträge.
Der Gewerbemietvertrag über fünf Jahre im Kontorhausviertel. Die Pacht einer Gastronomiefläche an der Elbe. Die Halle in Billbrook mit Verlängerungsoption.
Ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag wird nicht verlängert. Er läuft einfach weiter. Für die meisten Wohnungsvermieter ändert sich deshalb wenig.
Warum die Regel umstritten ist und was Verbände und Bundesrat dazu sagen, habe ich im Beitrag Energieausweis 2027: Kritik an Vertragsverlängerung und Mehraufwand für Vermieter zusammengetragen.
Was gilt ab 2027 sonst für ablaufende Ausweise?
Fünf Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie neu bestellen:
- Ausweise aus 2026 bleiben gültig. Ein heute ausgestellter Ausweis gilt zehn Jahre, auch nach dem 1. Januar 2027. Eine Austauschpflicht gibt es nicht.
- Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Bestandswohngebäude dürfen dann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, der Verbrauchsausweis ist aber nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
- Nichtwohngebäude bekommen ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klassen A bis G nach Anlage 10a. Bis 31.12.2026 ausgestellte Nichtwohngebäude-Ausweise haben keine Klasse.
- Die Denkmal-Ausnahme gilt nur bis 31.12.2026. Ab 2027 brauchen auch Baudenkmäler bei einem Anlass einen Ausweis, etwa in der Speicherstadt oder im Kontorhausviertel.
- Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar, Papier gibt es nur auf Verlangen.
Die neuen Muster für 2027 sind laut DIBt-Registrierstelle noch nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Bis dahin gelten die bisherigen Muster.
Ein Hinweis für Eigentümer von Nichtwohngebäuden: Ab 2030 gelten nach § 40 GModG Renovierungsanforderungen für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude. Ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt nach § 41 Satz 3 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung nur dann als Nachweis, wenn sein Primärenergiebedarf bis Ende 2032 höchstens das 0,5-Fache, ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts der Effizienzskala auf dem Ausweis beträgt.
Ihr Ausweis läuft ab und Verkauf oder Vermietung stehen an? Schicken Sie uns den alten Ausweis und ein paar Fotos, den Rest klären wir am Telefon. Jetzt Festpreis für Ihren neuen Bedarfsausweis berechnen oder anrufen unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Ihr neuer Ausweis mit DIBt-Registriernummer kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Was muss ich in meiner Situation jetzt tun?
Was Sie tun müssen, hängt vom Anlass ab, nicht vom Ablaufdatum. Die Tabelle zeigt sieben typische Situationen von Hamburger Eigentümern, Vermietern, Verwaltern und Maklern, jeweils mit dem nächsten Schritt und der Rechtsgrundlage.
| Ihre Situation | Was jetzt zu tun ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ausweis läuft ab, kein Verkauf und keine Vermietung geplant | Nichts. Ablaufdatum notieren und neu bestellen, sobald ein Anlass kommt. | § 79 Abs. 3 GModG |
| Verkauf geplant | Neuen Ausweis vor Inseratsstart beauftragen. Vorlage spätestens bei der Besichtigung durch Interessenten, Übergabe unverzüglich nach Vertragsschluss. | § 80 Abs. 3 bis 5 GModG |
| Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses | Neuen Ausweis vor dem Inserat beauftragen und die Pflichtangaben in die Anzeige übernehmen. | § 80, § 87 GModG |
| Laufender Mietvertrag | Nichts. Im laufenden Mietverhältnis muss niemand nachbestellen. | kein Anlass nach § 80 GModG |
| Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ab 01.01.2027 | Gültigen Ausweis vorlegen. Liegt keiner vor, neuen beauftragen. Betrifft vor allem befristete Gewerbe-, Pacht- und Leasingverträge. | § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung |
| Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Halle, Praxis) mit Anlass | Bis 31.12.2026 Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig, ab 01.01.2027 ohne gültigen Ausweis nur noch Bedarfsausweis mit Klasse A bis G. Wir erstellen den Bedarfsausweis für 899 €. | § 80 GModG, Anlage 10a in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung |
| Verbrauchsausweis läuft ab, ein Anlass steht an | Die alten Daten reichen nicht. Entweder neue Abrechnungen über mindestens 36 Monate oder ein Bedarfsausweis ohne Abrechnungen. | § 82 GModG |
Der heikelste Fall steht nicht in der Tabelle.
Ihr Ausweis ist bei der Besichtigung noch gültig. Der Notartermin liegt sechs Wochen später. Dazwischen läuft der Ausweis ab.
Was gilt dann?
Das Gesetz regelt diesen Sonderfall nicht ausdrücklich. Vorlegen müssen Sie spätestens bei der Besichtigung, übergeben unverzüglich nach Vertragsschluss.
Meine Empfehlung ist deshalb einfach: Fällt das Ablaufdatum in den Vermarktungszeitraum, beauftragen Sie den neuen Ausweis vor dem Inseratsstart. Dann zeigt das Exposé die richtigen Werte, und die Frage stellt sich gar nicht erst.
Das ist keine Rechtsprechung. Es ist der Weg ohne offene Flanke.
Wie erneuere ich meinen Energieausweis in Hamburg Schritt für Schritt?
Einen Energieausweis erneuern Sie in vier Schritten: Ablaufdatum auf Seite 1 finden, Anlass prüfen, alten Ausweis und Fotos schicken, neuen Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben erhalten. Die Daten kommen telefonisch oder per Foto, niemand muss Ihr Haus betreten.
Schritt 1: Das Ablaufdatum auf Seite 1 finden
Nehmen Sie den alten Ausweis zur Hand. Auf Seite 1 steht oben „Gültig bis“, daneben die Registriernummer.
Dieses Datum entscheidet. Nicht das Baujahr, nicht der Kaufvertrag, nicht das Datum der Rechnung.
Fehlt der alte Ausweis ganz, ist das kein Problem. Dann beginnen wir eben bei null.
Schritt 2: Den Anlass prüfen
Steht ein Verkauf an? Eine Neuvermietung? Ab 2027 eine Vertragsverlängerung?
Wenn ja und der Ausweis ist abgelaufen oder läuft im Vermarktungszeitraum ab: neu beauftragen.
Wenn nein: Datum in den Kalender und entspannt bleiben.
Schritt 3: Alten Ausweis, Fotos und Änderungen schicken
Hier spart der alte Ausweis Zeit. Er enthält Flächen, Baujahr, Bauteile und Heiztechnik von damals.
Das sollten Sie schicken, am einfachsten per WhatsApp:
- Fotos aller Seiten des alten Ausweises,
- Fotos jeder Fassadenseite und des Dachs,
- ein Foto der Heizung mit Typenschild,
- eine kurze Liste aller Modernisierungen seit dem alten Ausweis, mit Jahr,
- falls vorhanden Grundrisse oder die Wohnflächenberechnung.
Alles Weitere klären wir am Telefon. Was genau wir brauchen, steht auch in der Checkliste für die Unterlagen zum Energieausweis.
Darf der neue Ausweis einfach die alten Werte übernehmen? Ja, aber nicht blind.
§ 83 GModG erlaubt dem Aussteller, vom Eigentümer bereitgestellte Daten zu verwenden. Er muss sie aber sorgfältig prüfen und darf sie bei Zweifeln nicht verwenden.
Deshalb fragen wir nach allem, was seit damals passiert ist.
Nehmen wir ein Reihenhaus in Rahlstedt, Baujahr 1968, Ausweis von 2016. Seitdem kamen ein neuer Gas-Brennwertkessel und eine gedämmte oberste Geschossdecke dazu. Der alte Ausweis kennt beides nicht. Würden wir seine Werte einfach abschreiben, stünde das Haus schlechter da, als es ist.
Für die Modernisierungsempfehlungen lässt § 84 Abs. 1 GModG geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zu. Ihre Fotos sind also kein Notbehelf, sondern ein vorgesehener Weg.
Bleibt eine Frage offen, gibt es die kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin und ohne dass Sie zu Hause sein müssen.
Und wenn weder alter Ausweis noch Pläne da sind? Dann helfen die Bauakten. In Hamburg kann man Einsicht in Bauakten beantragen. Welche Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist und welche Voraussetzungen gelten, steht auf der Serviceseite Einsicht in Bauakten nehmen auf hamburg.de.
Mit dem alten Ausweis in der Hand brauchen Sie diesen Umweg meistens nicht.
Schritt 4: Den neuen Ausweis in Ihrer Inbox
Sobald alle Angaben vollständig sind, erstellen wir den Bedarfsausweis mit neuer DIBt-Registriernummer. Er kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben als PDF.
Damit können Sie sofort inserieren. Effizienzklasse, Endenergiekennwert, Energieträger und Baujahr übernehmen Sie direkt in die Anzeige.
Warum lässt sich ein Verbrauchsausweis nicht mit alten Daten erneuern?
Ein Verbrauchsausweis beruht auf Heizkostenabrechnungen, und die alten sind verbraucht. Wer ihn erneuern will, braucht nach § 82 GModG neue Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate, wobei das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegen darf. Wir erstellen nur Bedarfsausweise und brauchen keine Abrechnungen.
Ein Verbrauchsausweis misst, wie viel geheizt wurde. Nicht, wie gut das Haus ist.
Was sagt ein Verbrauchsausweis über ein Haus in Eimsbüttel, in dem drei Jahre lang eine einzelne Mieterin sparsam gelebt hat? Wenig. Kommt eine Familie mit kleinen Kindern, stimmt der Wert nicht mehr.
Der Bedarfsausweis rechnet anders. Er bewertet Hülle und Technik, unabhängig davon, wer drinnen wohnt. Sein Endenergiekennwert ist ein berechneter Bedarf je Quadratmeter, keine gekaufte Brennstoffmenge.
Für die Erneuerung heißt das: Sie müssen keine Abrechnungen von Versorger und Verwaltung zusammensuchen. Ein Bedarfsausweis braucht sie nicht.
Bis 31.12.2026 kommt eine Hamburger Besonderheit dazu, die keine ist, sondern Bundesrecht: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen, brauchen ohnehin einen Bedarfsausweis. In Hamburg betrifft das viele Häuser aus Gründerzeit, Zwischenkriegszeit und Nachkriegsjahren.
Ab 1. Januar 2027 fällt diese Grenze weg. Der Verbrauchsausweis bleibt dann aber nur für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, mit Verbrauchswerten jährlich über zwei Jahre. Nichtwohn- und gemischt genutzte Gebäude bekommen ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis.
Wie sich beide Ausweisarten unterscheiden, zeigt die Übersicht Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Wohngebäude.
Was kostet es, einen Energieausweis in Hamburg zu erneuern?
Einen Energieausweis zu erneuern kostet so viel wie ein neuer Ausweis, denn es ist einer. Bei energieausweis® HAMBURG gelten die normalen Festpreise: 299 € für ein Einfamilienhaus, 399 € für ein Mehrfamilienhaus und 899 € für ein Nichtwohngebäude. Einen eigenen Verlängerungspreis gibt es nicht.
| Gebäude | Ausweisart | Festpreis | Lieferung |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | Bedarfsausweis | 299 € | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Mehrfamilienhaus | Bedarfsausweis | 399 € | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Halle, Praxis) | Bedarfsausweis | 899 € | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
Warum kein Rabatt für die Erneuerung? Weil die Arbeit dieselbe ist: neue Berechnung, neue Prüfung, neue Registriernummer.
Der Vorteil des alten Ausweises liegt woanders. Die Datenklärung geht schneller, und Sie haben weniger Arbeit.
Zum Vergleich: Ein Online-Verbrauchsausweis kostet oft 40 bis 100 €, ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus bewegt sich häufig zwischen 300 und 500 €.
Was Sie bei uns für den Festpreis bekommen, ist keine Kopie mit neuem Datum. Wir arbeiten bei jedem Ausweis mit Best-Case-Optimierung: Jede belegte Modernisierung fließt mit ihren echten Werten ein, statt dass ungünstige Pauschalwerte für Baujahr und Bauteile stehen bleiben.
Die Kosten trägt der Eigentümer oder Vermieter. Gefördert wird der Pflichtausweis nicht. Die BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des Honorars, höchstens 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten. Das ist ein anderes Produkt als der Energieausweis.
Was habe ich aus hunderten Ausweisen über das Erneuern gelernt?
Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen entscheiden drei Gewohnheiten, ob die Erneuerung entspannt oder unter Zeitdruck läuft: das Ablaufdatum im Kalender, dokumentierte Modernisierungen und die Bestellung vor dem Inserat.
Erstens: Das Ablaufdatum gehört in den Kalender. Tragen Sie es ein, mit einer Erinnerung sechs Monate vorher. Verwalter führen am besten eine Liste aller Objekte mit Registriernummer und Ablaufdatum. Es kostet fünf Minuten und erspart die hektische Suche an dem Tag, an dem der Makler fragt.
Zweitens: Fotografieren Sie, wenn Sie modernisieren. Neue Heizung, neue Fenster, gedämmtes Dach: Ein Foto vom Typenschild und eine Rechnung mit Datum reichen. Zehn Jahre später ist das genau die Information, die den neuen Ausweis besser macht.
Drittens: Bestellen Sie vor dem Inserat, nicht danach. Immobilienportale wie ImmoScout24 und Immowelt verlangen die Pflichtfelder technisch. Wer dort einen abgelaufenen Ausweis einträgt oder Felder leer lässt, fängt später noch einmal von vorn an.
Welche Fehler kosten beim Erneuern Zeit und Geld?
Vier Fehler sehe ich beim Erneuern immer wieder: einen abgelaufenen Ausweis weiter zeigen, alte Werte ungeprüft übernehmen, einen Verbrauchsausweis mit alten Abrechnungen erneuern wollen und zu spät bestellen.
Fehler 1: Den abgelaufenen Ausweis weiter zeigen. Ein abgelaufener Ausweis ist beim Verkauf so viel wert wie keiner. Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis hat, riskiert nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 €. Wer ihn Interessenten nicht spätestens bei der Besichtigung vorlegt, riskiert bis 5.000 €. Häufiger als das Bußgeld trifft Makler und Vermieter eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben in der Anzeige.
Fehler 2: Alte Werte ungeprüft übernehmen. Die Versuchung ist groß, einfach abzuschreiben. Aber falsche Eingabedaten sind ein Risiko: Falsche Angaben im Ausweis können nach Rechtsprechung des OLG Schleswig beim Verkauf einen Sachmangel begründen. Und wer abschreibt, verschenkt jede Modernisierung seit damals.
Fehler 3: Einen Verbrauchsausweis mit alten Abrechnungen erneuern wollen. Die Abrechnungen von 2013 bis 2015 tragen keinen Ausweis von 2026. Wer beim Verbrauchsausweis bleiben will, braucht frische Zahlen. Wer zum Bedarfsausweis wechselt, braucht gar keine.
Fehler 4: Zu spät bestellen. Das Exposé ist fertig, die ersten Interessenten melden sich, und dann fällt der Blick auf „Gültig bis“. Ab diesem Moment arbeitet die Zeit gegen Sie. Beauftragen Sie den neuen Ausweis, bevor das Inserat online geht.
Häufige Fragen zum Energieausweis verlängern und erneuern
Kann ich einen Energieausweis verlängern oder brauche ich einen neuen?
Verlängern lässt sich ein Energieausweis nicht. Er gilt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung, danach wird ein neuer Ausweis mit neuer DIBt-Registriernummer ausgestellt. Mit dem alten Ausweis als Ausgangsbasis geht die Neuausstellung schneller, weil Flächen, Baujahr und Bauteile bekannt sind und nur die Änderungen seit damals geprüft werden.
Was muss ich tun, wenn mein Energieausweis abgelaufen ist, aber kein Verkauf und keine Neuvermietung ansteht?
Zunächst nichts. Der Ablauf allein löst für private Eigentümer keine Pflicht aus, auch nicht in einem laufenden Mietverhältnis. Einen neuen Ausweis brauchen Sie erst, wenn Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder ab 1. Januar 2027 eine Vertragsverlängerung ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt. Für Gebäude von Behörden gelten eigene Regeln.
Brauche ich ab 2027 bei einer Verlängerung des Mietvertrags einen neuen Energieausweis?
Nur, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt. Ab 1. Januar 2027 ist die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags nach § 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ein eigener Vorlageanlass. Praktisch betrifft das vor allem befristete Gewerbe-, Pacht- und Leasingverträge, denn ein unbefristeter Wohnungsmietvertrag läuft einfach weiter.
Darf der neue Energieausweis mit den Daten aus meinem alten erstellt werden?
Ja, aber nicht ungeprüft. Nach § 83 GModG darf der Aussteller vom Eigentümer bereitgestellte Daten verwenden, muss sie aber sorgfältig prüfen. Deshalb fragen wir nach allem, was sich seit dem alten Ausweis geändert hat, etwa eine neue Heizung, neue Fenster oder ein gedämmtes Dach, und lassen uns Fotos schicken.
Was kostet es, einen Energieausweis in Hamburg zu erneuern?
So viel wie ein neuer Ausweis, denn es ist einer. Bei energieausweis® HAMBURG kostet der Bedarfsausweis 299 € für ein Einfamilienhaus, 399 € für ein Mehrfamilienhaus und 899 € für ein Nichtwohngebäude, jeweils als Festpreis ohne eigenen Verlängerungspreis. Der Ausweis kommt 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Fazit: Was ist heute Ihr nächster Schritt?
Einen Energieausweis verlängern kann niemand, und das ist gut so: Der neue Ausweis zeigt Ihr Haus, wie es heute ist. Pflicht wird er für private Eigentümer erst, wenn ein Anlass ansteht und kein gültiger Ausweis vorliegt, und mit dem alten Ausweis in der Hand ist er schnell erstellt.
Schauen Sie heute auf Seite 1. Wenn dort ein Datum steht, das in Ihren Verkauf oder Ihre nächste Vermietung fällt, warten Sie nicht auf den Anruf des Maklers.
Jetzt Festpreis für Ihren neuen Energieausweis berechnen oder anrufen unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Ihr neuer Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
