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Energieausweis für Makler in Hamburg: Wofür Sie haften und wie Sie es vermeiden

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hamburg
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ja, der Makler haftet beim Hausverkauf persönlich für den Energieausweis, nicht nur der Eigentümer. Die Pflichtangaben im Inserat (§ 87 GEG) und die Vorlage bei der ersten Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GEG, ausdrücklich auch durch den Immobilienmakler) treffen Sie direkt. Bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GEG) plus kostenpflichtige Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale.

Als Immobilienexperte für Energieausweise in Hamburg arbeite ich seit 2018 eng mit Maklern und Hausverwaltern zusammen. Immer wieder erlebe ich dieselbe Szene: Das Objekt ist top, der Termin steht, der Interessent ist heiß, und dann fehlt der Energieausweis. Der Verkäufer hat sich nicht gekümmert, der Makler hat sich darauf verlassen, und plötzlich stockt die Vermarktung. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen als Makler genau, wofür Sie haften, welche Fehler in Hamburg abgemahnt werden, was Sie vom Verkäufer brauchen und wie Sie einen fehlenden Ausweis in 24 Stunden aus der Welt schaffen.

Haftet der Makler oder der Eigentümer für den Energieausweis?

Rechtlich muss der Eigentümer den Energieausweis beschaffen. In der Praxis haften Sie als Makler aber genauso, sobald Sie das Inserat schalten und die Besichtigung durchführen. Das Gesetz nennt den Immobilienmakler bei der Vorlagepflicht ausdrücklich (§ 80 Abs. 4 GEG). Für die Pflichtangaben in der Anzeige sind Sie als derjenige verantwortlich, der sie veröffentlicht.

Viele Makler glauben, der Energieausweis sei allein Sache des Verkäufers. Das stimmt nur zur Hälfte. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Ausweis erstellen zu lassen und ihn zur Verfügung zu stellen. Aber sobald Sie die Vermarktung übernehmen, wandern zwei zentrale Pflichten auf Ihren Schreibtisch.

Die erste ist die Inseratspflicht: Wer eine Immobilienanzeige in einem kommerziellen Medium veröffentlicht, muss die Energiekennwerte angeben. Das sind Sie, nicht der Verkäufer. Die zweite ist die Vorlagepflicht bei der Besichtigung, und hier nennt das GEG den Makler wörtlich neben dem Eigentümer.

Das bedeutet: Die Bauaufsichtsbehörde kann das Bußgeld direkt gegen Sie richten, nicht nur gegen Ihren Auftraggeber. Und die Wettbewerbszentrale mahnt in der Praxis bevorzugt Makler ab, weil deren Inserate öffentlich, dauerhaft und leicht zu prüfen sind. Sie stehen also doppelt im Feuer.

Welche Angaben muss ich als Makler ins Inserat schreiben?

Nach § 87 GEG müssen fünf Angaben in jede kommerzielle Immobilienanzeige: die Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch), der Endenergiekennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes und die Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Fehlt auch nur eine, ist das Inserat angreifbar.

Die Pflichtangaben gelten, sobald der Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung bereits vorliegt, und das ist beim Verkauf praktisch immer der Fall, weil der Ausweis spätestens zur Besichtigung da sein muss. Hier die Angaben im Überblick:

Pflichtangabe (§ 87 GEG)BeispielHäufiger Fehler
Art des AusweisesBedarfsausweisAngabe fehlt komplett
Endenergiekennwert142 kWh/(m²·a)Verbrauch statt Endenergie genannt
Wesentlicher EnergieträgerErdgas”Zentralheizung” statt Energieträger
Baujahr des Gebäudes1958Baujahr der Heizung verwechselt
EnergieeffizienzklasseKlasse EKlasse aus altem Ausweis übernommen

Ein Punkt, der in Hamburg immer wieder zu Abmahnungen führt: Der Satz “Energieausweis liegt zur Besichtigung vor” reicht nicht. Wenn der Ausweis existiert, müssen die konkreten Zahlen ins Inserat, nicht nur der Hinweis, dass es ihn gibt. Genau diese Formulierung ist ein Klassiker in Abmahnschreiben.

Ein zweiter Stolperstein: Die Angaben müssen exakt aus dem gültigen Ausweis übernommen werden. Wenn Sie eine Effizienzklasse aus einem zehn Jahre alten, abgelaufenen Ausweis abschreiben oder den Kennwert schätzen, haften Sie für die Falschangabe, selbst wenn Sie es nicht böse meinten. Alle Details dazu habe ich in meinem Beitrag zu den Pflichtangaben in der Immobilienanzeige in Hamburg zusammengestellt.

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Muss ich als Makler den Ausweis bei der Besichtigung vorlegen?

Ja. Nach § 80 Abs. 4 GEG muss der Energieausweis dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden, und das Gesetz nennt hier ausdrücklich auch den Immobilienmakler. Nach Vertragsabschluss ist dem Käufer unverzüglich das Original oder eine Kopie zu übergeben. Beides sind Ihre Pflichten, wenn Sie die Vermarktung führen.

“Spätestens bei der Besichtigung” heißt: nicht erst beim Notartermin, nicht auf Nachfrage, sondern von sich aus zu Beginn des Termins. In der Praxis reicht es, wenn Sie den Ausweis ausdrucken, gut sichtbar auslegen oder dem Interessenten eine Kopie in die Hand geben. Ein Aushang während der Besichtigung ist zulässig.

Viele Makler unterschätzen, wie früh diese Pflicht greift. Der klassische Fehler: Der Ausweis wird “für den Notar” aufgehoben und beim Besichtigungstermin gar nicht gezeigt. Das ist bereits ein Verstoß, auch wenn der Käufer nie danach fragt. Die Pflicht ist an den Termin geknüpft, nicht an das Interesse des Käufers.

Nach dem Kauf kommt die Übergabepflicht: Der Käufer muss den Ausweis als Original oder Kopie unverzüglich erhalten. Sorgen Sie dafür, dass das dokumentiert ist, etwa durch eine kurze Übergabebestätigung. Das schützt Sie, falls später jemand behauptet, er habe den Ausweis nie bekommen. Wie Sie die Vorlage sauber organisieren, beschreibe ich ausführlich im Artikel zur Vorlage des Energieausweises bei der Besichtigung in Hamburg.

Was kostet es einen Makler, wenn der Energieausweis fehlt?

Ein Verstoß gegen die Inserats- oder Vorlagepflichten ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG und kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld pro Einzelfall geahndet werden, in Hamburg durch die zuständige Umweltbehörde. Hinzu kommt das reale Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung nach § 5a UWG durch die Wettbewerbszentrale oder Mitbewerber.

Die 10.000 Euro sind der gesetzliche Höchstrahmen, nicht der Regelfall, aber schon ein vierstelliges Bußgeld tut weh und wird pro Objekt verhängt. Bei einem Makler mit mehreren Inseraten kann sich das summieren.

Das wirtschaftlich größere Risiko ist oft die Abmahnung. Fehlende oder unvollständige Energieangaben gelten als Vorenthalten wesentlicher Informationen, also als Irreführung durch Unterlassen (§ 5a UWG). Die Wettbewerbszentrale prüft Immobilienportale systematisch und mahnt Makler ab. Eine Abmahnung kostet Sie die Abmahngebühr, verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und bei Wiederholung eine empfindliche Vertragsstrafe.

Und es gibt eine dritte Ebene, die viele übersehen: die Haftung gegenüber Ihrem eigenen Auftraggeber. Löst Ihr fehlerhaftes Inserat ein Bußgeld oder eine Abmahnung gegen den Verkäufer aus, kann er Sie in Regress nehmen. Im Streit um Schlechtleistung kann sogar Ihr Provisionsanspruch ins Wanken geraten. Ein fehlender Energieausweis ist damit nicht nur ein Behördenthema, sondern ein direktes Geschäftsrisiko.

RisikoRechtsgrundlageWer fordert
Bußgeld bis 10.000 €§ 108 GEGUmweltbehörde Hamburg
Kostenpflichtige Abmahnung§ 5a UWGWettbewerbszentrale, Mitbewerber
Vertragsstrafe bei WiederholungUnterlassungserklärungAbmahnender
Regress, ProvisionsverlustMaklervertrag, BGBVerkäufer/Auftraggeber

Was brauche ich vom Verkäufer, damit der Ausweis rechtzeitig da ist?

Für einen Bedarfsausweis brauche ich vom Eigentümer im Kern: Baujahr, Wohnfläche, Angaben zur Heizung (Typ, Baujahr, Energieträger), Informationen zu bereits durchgeführten Sanierungen (Fenster, Dach, Fassade, Dämmung) und ein paar Fotos. Alles lässt sich telefonisch oder per Foto klären, ganz ohne Termin vor Ort. Je vollständiger die Daten, desto schneller der Ausweis.

Als Makler sind Sie die Schnittstelle zum Eigentümer, und genau hier entscheidet sich, ob die Vermarktung glatt läuft. Meine Empfehlung: Fragen Sie diese Punkte direkt beim Erstgespräch mit dem Verkäufer ab, dann liegt der Ausweis vor, bevor das erste Inserat online geht.

Diese Angaben brauche ich für einen Bedarfsausweis:

  • Baujahr des Gebäudes und Baujahr wesentlicher Modernisierungen
  • Wohnfläche und Zahl der Wohneinheiten
  • Heizung: Typ, Baujahr, Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)
  • Warmwasser: zentral oder dezentral
  • Sanierungsstand: Fenster, Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdecke
  • Ein paar Fotos von Heizung, Typenschild und Fassade

Wichtig für Sie: Ich mache keine Vor-Ort-Termine. Die Daten klären wir telefonisch mit dem Eigentümer oder per Foto. Das ist für Sie als Makler ideal, weil Sie keinen zusätzlichen Termin koordinieren müssen und der Verkäufer nicht das Gefühl bekommt, es werde noch eine Hürde aufgebaut. Nach der Ausstellung ist eine kostenlose Sichtprüfung von außen inklusive.

Falls Sie einzelne Angaben nicht bekommen, ist das kein Beinbruch. Bei einem Hamburger Gründerzeithaus in Eimsbüttel oder einem 60er-Jahre-Reihenhaus in Wandsbek kenne ich die typische Bausubstanz gut genug, um plausible Annahmen zu treffen und diese sauber zu dokumentieren. Welche Unterlagen genau nötig sind, habe ich im Leitfaden Energieausweis fürs Haus verkaufen in Hamburg im Detail beschrieben.

Wie vermeide ich als Makler Verzug bei der Vermarktung?

Die einfache Regel: Der Energieausweis wird vor dem Vermarktungsstart bestellt, nicht mittendrin. Fordern Sie ihn beim Verkäufer aktiv ein, sobald der Auftrag steht. Fehlt er kurzfristig, lässt er sich als Bedarfsausweis digital in 24 Stunden nachliefern, sodass Sie ohne Wartezeit inserieren und besichtigen können.

Verzug entsteht fast immer, weil niemand den Ausweis früh genug auf die Liste setzt. Der Verkäufer denkt, der Makler kümmert sich, der Makler denkt, der Verkäufer hat ihn längst. Dann steht die erste Besichtigung an und der Ausweis fehlt. Machen Sie den Energieausweis zum festen Punkt Ihrer Objektaufnahme, gleich neben Grundriss und Grundbuchauszug.

Aus meiner täglichen Praxis mit Hamburger Maklern haben sich drei Handgriffe bewährt:

  1. Ausweis-Check beim Auftrag: Fragen Sie sofort, ob ein gültiger Ausweis vorliegt. Gültig heißt: nicht älter als zehn Jahre (§ 80 Abs. 1 GEG) und zum Objekt passend. Ein abgelaufener Ausweis ist wertlos.
  2. Bestellen vor dem ersten Foto-Termin: Wenn kein Ausweis da ist, wird er bestellt, bevor Sie Fotos machen und Texte schreiben. Dann sind die Kennwerte da, wenn das Inserat online geht.
  3. 24-Stunden-Puffer einplanen: Selbst bei kurzfristigen Objekten reicht die Zeit, weil der Bedarfsausweis binnen 24 Stunden digital vorliegt, sobald die Daten komplett sind.

Ein zweiter Praxistipp aus vielen Verkäufen: Ein guter Energiewert ist in Hamburg bares Geld. Hamburg hat den bundesweit höchsten Preisaufschlag für gute Energieklassen, die Differenz zwischen guter und schlechter Klasse liegt bei Wohnungen bei rund 2.545 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung sind das über 200.000 Euro Unterschied, bei einem typischen 150-Quadratmeter-Einfamilienhaus liegt die Spanne zwischen Klasse A und Klasse H über 120.000 Euro. Ein Bedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung, der die Bausubstanz objektiv und vorteilhaft bewertet, ist deshalb nicht nur Pflichterfüllung, sondern ein Verkaufsargument, mit dem Sie beim Verkäufer punkten.

Gerade in Hamburg spielt das eine große Rolle, weil Käufer und finanzierende Banken hier besonders genau auf die Effizienzklasse schauen. Banken verlangen den Energieausweis als Pflichtunterlage und lassen die Kennwerte in Beleihungswert und Zinskondition einfließen. Ein Objekt mit klar dokumentierter, guter Bewertung finanziert sich für Ihre Käufer leichter, und ein reibungsloser Finanzierungsprozess bringt Ihren Verkauf schneller zum Notar. Wenn Sie den Verkäufer früh auf einen belastbaren Bedarfsausweis lenken, arbeiten Sie also direkt an Ihrer eigenen Abschlussquote.

Warum ist der Bedarfsausweis für Ihre Objekte die sichere Wahl?

Ich erstelle ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und aussagekräftiger sind. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz objektiv nach Ingenieurmethode, statt nur das zufällige Heizverhalten der Vorbewohner abzubilden. Für Sie als Makler heißt das: belastbare Kennwerte im Inserat, keine bösen Überraschungen beim Käufer.

Kurz zum Unterschied, weil Kunden hier oft fragen: Der Verbrauchsausweis rechnet aus den letzten Heizkostenabrechnungen einen Wert hoch. Stand die Wohnung teilweise leer oder wurde sparsam geheizt, sieht das Gebäude besser aus, als es ist, und umgekehrt. Der Bedarfsausweis dagegen berechnet den energetischen Zustand aus den Bauteilen und der Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Das ist die belastbarere Grundlage, gerade wenn ein Käufer die Zahlen später anzweifelt.

Für Ihre Vermarktung ist das ein echter Vorteil. Ein Bedarfsausweis liefert konkrete Sanierungsempfehlungen, die Sie im Verkaufsgespräch nutzen können, und er ist zukunftssicher: Bei Nichtwohngebäuden ist der Bedarfsausweis nach den kommenden Regeln ohnehin die einzige zulässige Variante. Wer heute auf den Bedarfsausweis setzt, ist auf der sicheren Seite.

Die Preise sind transparente Festpreise, unabhängig von Größe und Komplexität: 299 Euro für ein Einfamilienhaus, 399 Euro für ein Mehrfamilienhaus, 899 Euro für Gewerbe- und Mischgebäude. Andere verlangen oft 350 bis 600 Euro und rechnen nach Aufwand ab. Bei mir wissen Sie und Ihr Verkäufer von Anfang an, was es kostet.

ObjektAusweisFestpreis
EinfamilienhausBedarfsausweis299 €
MehrfamilienhausBedarfsausweis399 €
Gewerbe & MischgebäudeBedarfsausweis899 €

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Makler und Ausweis-Aussteller?

Ich verstehe mich als zuverlässiger Ausweis-Partner für Makler und Verwalter, nicht als Wettbewerber. Ich bin selbst kein Makler, sondern Immobilienexperte für Energieausweise. Sie leiten mir die Objektdaten weiter, ich liefere den fertigen Bedarfsausweis in 24 Stunden zurück, und Sie behalten den Kunden. So stockt Ihre Vermarktung nie am fehlenden Ausweis.

Der Hamburger Maklermarkt ist schnell und wettbewerbsintensiv. Gute Objekte in Lagen wie Winterhude, Eppendorf oder Blankenese sind oft binnen Tagen vergeben, und jeder Tag Verzug kostet Sie Momentum. Genau da bin ich Ihr Rückhalt: Sie müssen sich nicht selbst mit Kennwerten, Formeln und Fristen befassen, sondern geben den Part an jemanden ab, der ihn täglich macht.

Für die Zusammenarbeit heißt das konkret: Ein persönlicher Ansprechpartner, kein Callcenter. Sie erreichen mich direkt, ich antworte auf Anfragen innerhalb von ein bis zwei Stunden, und ich liefere zum Festpreis. Bei mehreren Objekten oder laufender Zusammenarbeit stimmen wir einen festen Ablauf ab, damit die Datenübergabe für Sie zur Routine wird. Wenn Sie regelmäßig verkaufen, ist ein verlässlicher Ausweis-Partner Gold wert, weil er ein wiederkehrendes Vermarktungsrisiko dauerhaft aus Ihrem Prozess nimmt.

Mehr Hintergrund zu allen Verkäuferpflichten finden Sie auf meiner Seite Energieausweis beim Haus verkaufen, die auch für Ihre Kundengespräche als Argumentationshilfe taugt.

Welche Fehler machen Makler beim Energieausweis am häufigsten?

Die drei häufigsten Fehler sind: der Ausweis wird zu spät bestellt und die Vermarktung verzögert sich, die Kennwerte fehlen im Inserat oder werden falsch übernommen, und der Ausweis wird bei der Besichtigung nicht vorgelegt, sondern “für den Notar” aufgehoben. Alle drei sind vermeidbar und alle drei können ein Bußgeld oder eine Abmahnung auslösen.

Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen in Hamburg sehe ich diese Muster immer wieder. Ein besonders teurer Fehler: Angaben aus einem alten, bereits abgelaufenen Ausweis ins neue Inserat übernehmen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig (§ 80 Abs. 1 GEG), danach ist er wertlos, und wer mit abgelaufenen Zahlen wirbt, macht Falschangaben.

Ebenso häufig: Endenergie und Primärenergie verwechseln oder einen Verbrauchswert als Bedarfswert deklarieren. Das fällt spätestens auf, wenn ein fachkundiger Käufer nachrechnet, und dann steht die Falschangabe im Raum. Deshalb mein Rat: Übernehmen Sie die Kennwerte immer wörtlich aus dem gültigen Ausweis, oder lassen Sie sich vom Aussteller die genaue Formulierung für das Inserat geben. Bei meinen Ausweisen bekommen Sie die inseratsfertigen Angaben gleich mitgeliefert, sodass beim Copy-and-paste nichts schiefgeht.

Fazit: Der Energieausweis ist Chefsache im Maklerprozess

Als Makler haften Sie beim Hausverkauf persönlich für die Pflichtangaben im Inserat (§ 87 GEG) und die Vorlage bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 GEG). Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GEG) und ziehen schnell eine Abmahnung nach § 5a UWG nach sich. Die Lösung ist simpel: Machen Sie den Energieausweis zum festen Punkt Ihrer Objektaufnahme, fordern Sie ihn vor Vermarktungsstart ein und arbeiten Sie mit einem Aussteller, der schnell und zuverlässig liefert.

Genau dafür stehe ich als Ihr Ausweis-Partner in Hamburg bereit: Bedarfsausweis zum Festpreis, digital in 24 Stunden, mit inseratsfertigen Kennwerten und Best-Case-Optimierung. Hier können Sie den Energieausweis für Ihr Objekt direkt anfordern. Festpreis, persönlicher Ansprechpartner, Lieferung in 24 Stunden.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hamburg
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