Wohngebäude

Energieausweis für die Eigentumswohnung in Hamburg: Wer bestellt, wer zahlt?

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hamburg
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Für eine einzelne Eigentumswohnung gibt es keinen eigenen Energieausweis. Der Ausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt (§ 79 GEG), also für das ganze Mehrfamilienhaus mit allen Wohnungen. Beauftragt wird er von der Eigentümergemeinschaft über den WEG-Verwalter, die Kosten tragen alle Eigentümer gemeinsam. Ein Mehrfamilienhaus-Bedarfsausweis kostet bei mir 399 € als Festpreis.

Als Immobilienexperte für Energieausweise in Hamburg höre ich diese Frage fast jede Woche: „Ich verkaufe meine Eigentumswohnung in Winterhude, was kostet der Energieausweis für die Wohnung?” Die Antwort überrascht viele: Diesen Ausweis gibt es gar nicht. Und genau dieses Missverständnis führt beim Verkauf regelmäßig zu Verzögerungen, Ärger mit der Hausverwaltung und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen, wer den Ausweis wirklich bestellt, wer ihn bezahlt und wie Sie als Einzeleigentümer in Hamburg schnell an ein gültiges Dokument kommen, wenn Ihre WEG noch keins hat.

Gibt es einen Energieausweis nur für meine Eigentumswohnung?

Nein. Ein Energieausweis wird nach § 79 GEG grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt, niemals für eine einzelne Wohnung. Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung in Hamburg verkaufen oder vermieten, legen Sie den Ausweis des kompletten Mehrfamilienhauses vor. Ein separater „Wohnungs-Energieausweis” ist rechtlich nicht vorgesehen und wäre unzulässig.

Der Grund ist bauphysikalisch logisch. Ein Energieausweis bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle: Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster und die zentrale Heizungsanlage. Diese Bauteile teilen sich alle Wohnungen im Haus. Eine einzelne Wohnung im dritten Obergeschoss lässt sich davon nicht sinnvoll herauslösen, weil sie über gemeinsame Wände, Steigleitungen und meist eine gemeinsame Heizung mit den Nachbarwohnungen verbunden ist.

Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Sie brauchen den Ausweis, den die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für das ganze Haus hat. Auf diesem Dokument stehen der Energiekennwert und die Effizienzklasse für das Gesamtgebäude. Diese Werte verwenden Sie in Ihrer Verkaufsanzeige und beim Notartermin, genau wie jeder andere Eigentümer im selben Haus.

Praktisch heißt das auch: Wenn Ihre Nachbarin ihre Wohnung vor zwei Jahren verkauft hat, existiert für Ihr Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits ein gültiger Energieausweis. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 80 GEG). Fragen Sie deshalb zuerst bei der Hausverwaltung nach, bevor Sie einen neuen bestellen. Das spart im besten Fall die komplette Erstellung.

Wer muss den Energieausweis für die Eigentümergemeinschaft beauftragen?

Zuständig für die Beschaffung ist der WEG-Verwalter. Er handelt im Namen der Eigentümergemeinschaft (§ 27 WEG), die Erstellung wird in der Eigentümerversammlung beschlossen. Als einzelner Eigentümer beauftragen Sie den Ausweis also nicht selbst, sondern wenden sich zuerst an Ihre Hausverwaltung. Nur so entsteht ein rechtssicheres Dokument fürs Gesamtgebäude.

In der Praxis läuft das so ab: Ein Eigentümer meldet Verkaufsabsicht oder der alte Ausweis läuft ab. Der Verwalter holt ein Angebot ein, die Eigentümerversammlung fasst einen Beschluss über Art und Kosten, dann wird der Aussteller beauftragt. Der Verwalter stellt die nötigen Gebäudedaten bereit: Baujahr, beheizte Fläche, Heizungstyp, Angaben zu Sanierungen an Dach, Fassade oder Fenstern.

Ein Tipp aus meiner Praxis, den viele Verwaltungen unterschätzen: Der sogenannte Vorratsbeschluss. Die Versammlung ermächtigt den Verwalter, bei Bedarf sofort einen Energieausweis zu beauftragen, ohne dass erst eine neue Versammlung einberufen werden muss. Gerade wenn im Haus regelmäßig Wohnungen den Besitzer wechseln, verhindert das wochenlange Wartezeiten. Ohne Vorratsbeschluss kann es passieren, dass ein verkaufswilliger Eigentümer bis zur nächsten jährlichen Versammlung warten muss.

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Was viele nicht wissen: Für die Datenaufnahme muss niemand in Ihr Haus kommen. Ich arbeite vollständig remote. Die nötigen Angaben klären wir telefonisch mit dem Verwalter oder Sie senden mir Fotos vom Typenschild der Heizung und den Bauunterlagen. Eine Sichtprüfung von außen mache ich nach der Ausstellung kostenlos, ohne dass jemand in der WEG dafür einen Termin koordinieren muss.

Wer trägt die Kosten für den Energieausweis in der WEG?

Die Kosten für den Energieausweis sind Gemeinschaftskosten. Sie werden nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt (§ 16 Abs. 2 WEG), auch dann, wenn nur ein einzelner Eigentümer gerade verkaufen möchte. Der Ausweis gehört zum Gemeinschaftseigentum, weil er die gemeinsame Gebäudehülle und Heizung bewertet. Ein Mehrfamilienhaus-Bedarfsausweis kostet bei mir pauschal 399 €.

Das ist für den einzelnen Verkäufer eine gute Nachricht: Sie zahlen nicht allein. Bei zehn Wohnungen im Haus verteilt sich ein 399-Euro-Ausweis auf alle Miteigentümer nach ihren Anteilen. Ihr persönlicher Anteil liegt dann oft im niedrigen zweistelligen Bereich. Bezahlt wird in der Regel aus der Instandhaltungsrücklage oder über eine gesonderte Umlage.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Ein typisches Winterhuder Etagenhaus mit acht gleich großen Eigentumswohnungen. Der 399-Euro-Bedarfsausweis geteilt durch acht Miteigentumsanteile ergibt rund 50 Euro pro Wohnung. Für dieses Geld erhält jeder Eigentümer ein zehn Jahre gültiges Dokument, das er selbst beim späteren Verkauf oder bei einer Neuvermietung wiederverwenden kann. Rechnet man das auf die Nutzungsdauer, sind es fünf Euro pro Wohnung und Jahr. Genau deshalb rate ich Gemeinschaften, den Ausweis nicht als Last des einzelnen Verkäufers zu sehen, sondern als gemeinsame Absicherung, die früher oder später jeder im Haus braucht.

Zum Einordnen die Festpreise, die bei mir unabhängig von der Gebäudegröße gelten:

GebäudetypPreis (Festpreis)
Einfamilienhaus299 €
Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen)399 €
Gewerbe und Mischgebäude899 €

Für ein Wohn-Mehrfamilienhaus mit reinen Eigentumswohnungen ist der 399-Euro-Festpreis der richtige. Am Markt verlangen andere Anbieter für einen MFH-Bedarfsausweis je nach Wohneinheiten-Zahl häufig 400 bis 600 Euro, teils mit Aufschlag pro Wohneinheit. Mein Preis ist pauschal, egal ob das Haus sechs oder zwanzig Wohnungen hat. Und die Best-Case-Optimierung ist inklusive: Ich reize die zulässigen Rechenannahmen aus, sodass Ihr Gebäude die bestmögliche legale Effizienzklasse bekommt, ohne dass irgendetwas saniert werden muss. Eine Klasse besser auf dem Papier kann beim Verkauf einzelner Wohnungen den entscheidenden Unterschied machen.

Nur wenn zum Wohnhaus eine größere Gewerbeeinheit gehört, etwa eine Arztpraxis oder ein Ladengeschäft im Erdgeschoss, kann es sich um ein Mischgebäude handeln. Dann gelten andere Regeln und Preise. Was dabei zu beachten ist, habe ich im Ratgeber zum Energieausweis für Mischgebäude in Hamburg zusammengefasst.

Was mache ich, wenn ich verkaufen will und die WEG keinen Ausweis hat?

Sie haben als verkaufswilliger Eigentümer einen Anspruch gegenüber der Gemeinschaft auf Erstellung des Energieausweises. Denn ohne Ausweis können Sie Ihre gesetzliche Vorlagepflicht nach § 80 GEG nicht erfüllen. Fordern Sie die Verwaltung schriftlich und mit Frist zur Beschaffung auf. Die WEG darf die Mitwirkung nicht dauerhaft verweigern, sonst blockiert sie Ihren Verkauf rechtswidrig.

Das ist die Situation, die mir in Hamburg am häufigsten Kopfschmerzen bereitet. Sie haben einen Käufer, der Notartermin steht, und plötzlich merken Sie: Es gibt keinen gültigen Energieausweis. Nach § 80 GEG müssen Sie dem Käufer den Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen und ihm spätestens bei Vertragsabschluss eine Kopie aushändigen. Ohne Ausweis riskieren Sie ein Bußgeld und der Käufer kann im Zweifel den Termin platzen lassen.

So gehen Sie vor:

  1. Verwaltung anschreiben: Fordern Sie die Hausverwaltung schriftlich auf, den Energieausweis fürs Gesamtgebäude zu beschaffen. Setzen Sie eine klare Frist, zwei bis drei Wochen sind angemessen.
  2. Auf den Anspruch verweisen: Weisen Sie darauf hin, dass Sie ohne den Ausweis Ihre Vorlagepflicht nach § 80 GEG nicht erfüllen können und einen Anspruch auf Mitwirkung der Gemeinschaft haben.
  3. Beschluss anstoßen: Reagiert die Verwaltung nicht, bitten Sie um Aufnahme des Punktes in die nächste Eigentümerversammlung oder um einen Umlaufbeschluss.
  4. Schnellen Aussteller wählen: Ist der Beschluss da, zählt Tempo. Bei mir bekommt die WEG den fertigen Bedarfsausweis digital innerhalb von 24 Stunden nach Vorliegen der Daten.

Aus meiner Erfahrung: Je früher Sie die Verwaltung einbinden, desto reibungsloser läuft es. Ich erlebe oft, dass Eigentümer erst zwei Wochen vor dem Notartermin aktiv werden. Dann wird es hektisch. Wenn Sie mit dem Verkaufsgedanken spielen, klären Sie schon jetzt bei der Verwaltung, ob ein gültiger Ausweis existiert. Wer eine Wohnung in Hamburg verkauft, findet weitere Schritte zum Ablauf in meinem Leitfaden zum Energieausweis beim Hausverkauf.

Ein Sonderfall, der in Hamburg häufiger vorkommt, als man denkt: Die Verwaltung ist schwer erreichbar oder gerade im Wechsel, und die nächste Eigentümerversammlung ist Monate entfernt. Dann kann ein Umlaufbeschluss der schnellste Weg sein, denn er lässt sich ohne Präsenztermin herbeiführen. Für die reine Datenaufnahme brauche ich vom Verwalter nur eine Handvoll Angaben, die meist im Verwaltungsordner liegen: Baujahr, beheizte Gebäudefläche, Heizungsart und das Baujahr der Heizung sowie bekannte Sanierungen. Fehlen Unterlagen, arbeiten wir mit belastbaren Annahmen nach GEG, das verzögert nichts.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für die Eigentumswohnung?

Ich erstelle ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und deutlich aussagekräftiger sind. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz objektiv, unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Für ältere, unsanierte Mehrfamilienhäuser in Hamburgs Bestandsvierteln ist er ohnehin oft vorgeschrieben oder klar die bessere Wahl.

Es gibt zwei Ausweisarten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Das Problem: In einer WEG mit Leerständen, sparsamen Rentnern in der einen und einer vierköpfigen Familie in der anderen Wohnung schwankt der Verbrauch stark. Der Wert sagt dann mehr über die Bewohner aus als über das Gebäude. Der Bedarfsausweis dagegen berechnet den theoretischen Energiebedarf aus der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Das Ergebnis ist objektiv und vergleichbar.

Für viele ältere Hamburger Häuser ist der Bedarfsausweis sogar Pflicht. Bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den Wärmeschutz-Standard von 1977 saniert wurden, schreibt das GEG den Bedarfsausweis vor. Das betrifft zum Beispiel die vielen kleinen Gründerzeit- und Zwischenkriegs-Etagenhäuser in Eppendorf oder Ottensen mit vier Wohneinheiten.

Mit dem beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommt für Wohngebäude künftig die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten, die alte Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten entfällt dann. Trotzdem bleibt der Bedarfsausweis fachlich die bessere Wahl. Was sich genau ändert und warum sich ein Ausweis nach heutigem Recht lohnen kann, habe ich im Detail im Beitrag GModG beschlossen: Die neuen Energieausweis-Regeln beschrieben. Grundlagen zu beiden Ausweisarten finden Sie außerdem auf meiner Seite Energieausweise für Wohngebäude.

Welche Bußgelder drohen bei fehlendem Energieausweis?

Fehlt der Energieausweis beim Verkauf oder fehlen die Pflichtangaben in der Immobilienanzeige, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG). Das trifft den verkaufenden Eigentümer, teilweise auch den beauftragten Makler. Bereits in der Anzeige müssen Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse stehen (§ 87 GEG), sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Viele Eigentümer unterschätzen, dass die Pflicht schon vor dem Notartermin greift. Sobald Sie Ihre Eigentumswohnung inserieren, etwa auf einem Immobilienportal, müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis in der Anzeige stehen. Wer inseriert, ohne diese Werte zu nennen, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig davon, ob am Ende überhaupt verkauft wird.

Diese vier Pflichten sollten Sie kennen:

  • Angaben in der Anzeige (§ 87 GEG): Effizienzklasse, Energiekennwert in kWh pro Quadratmeter und Jahr, wesentlicher Energieträger und Baujahr müssen ins Inserat.
  • Vorlage bei Besichtigung (§ 80 GEG): Der Ausweis muss dem Interessenten spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert gezeigt werden.
  • Übergabe an den Käufer (§ 80 GEG): Spätestens bei Vertragsabschluss erhält der Käufer den Ausweis im Original oder als Kopie.
  • Gültigkeit beachten (§ 80 GEG): Der Ausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein. Ein abgelaufenes Dokument zählt wie kein Dokument.

In Hamburg werden diese Angaben von Käuferseite zunehmend eingefordert, gerade bei begehrten Objekten in Winterhude oder der HafenCity, wo gut informierte Käufer genau hinschauen. Ein sauberer Energieausweis ist deshalb kein lästiger Papierkram, sondern ein Vertrauenssignal, das den Verkauf beschleunigt.

Was ist bei Hamburger Eigentumswohnungen besonders?

Hamburg hat einen hohen Anteil an Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, besonders in Stadtteilen wie Eppendorf, Winterhude und der HafenCity. Viele dieser Häuser hängen an der Fernwärme der Hamburger Energiewerke, und die Baualtersklassen reichen von der Gründerzeit bis zum Neubau. Das prägt sowohl die Ausweisart als auch die erreichbare Effizienzklasse.

In den beliebten Altbauvierteln rund um die Alster, etwa in Eppendorf und Winterhude, dominieren Etagenwohnungen in Gründerzeit- und Zwischenkriegshäusern. Diese sind oft nur teilsaniert, mit den typischen Hamburger Klinkerfassaden, die sich nur schwer nachträglich dämmen lassen. Für solche Gebäude ist der Bedarfsausweis fachlich klar überlegen, weil er die tatsächliche Bausubstanz abbildet und konkrete Sanierungsempfehlungen mitliefert.

In der HafenCity und in Neubauquartieren wie dem TIDE-Quartier am Baakenhafen sieht es anders aus. Hier stehen moderne, gut gedämmte Mehrfamilienhäuser mit hohen Effizienzklassen, häufig an Fernwärme angeschlossen. Der Fernwärme-Anschluss ist übrigens eine echte Hamburger Besonderheit: Er beeinflusst über den Primärenergiefaktor die Note auf dem Ausweis und ist bei der Berechnung korrekt zu berücksichtigen. Ein Aussteller, der Hamburg kennt, holt hier das Optimum heraus.

Ein Wort zum Denkmalschutz: In Vierteln wie der Speicherstadt oder dem Kontorhausviertel gelten Sonderregeln, echte Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Bei den meisten Wohn-Eigentumsanlagen ist das aber nicht der Fall, hier bleibt der Energieausweis Pflicht. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Haus als Denkmal gilt, klären wir das telefonisch, bevor wir loslegen.

Noch ein Hinweis speziell für WEG in fernwärmeversorgten Quartieren: Wenn Ihre Gemeinschaft doch einmal Verbrauchswerte zusammenstellen möchte, lassen sich diese über die Hamburger Energiewerke oft unkompliziert abrufen. Für den Bedarfsausweis, den ich erstelle, brauche ich diese Verbrauchsdaten aber gar nicht, denn er beruht allein auf der Bausubstanz und der Anlagentechnik. Das macht ihn unabhängig davon, ob eine Wohnung im Haus gerade leer steht oder besonders sparsam beheizt wird, ein Vorteil gerade in größeren Eigentümergemeinschaften mit wechselnder Belegung.

Häufige Fehler und meine Praxis-Tipps

Der teuerste Fehler ist, zu spät zu handeln. Viele Eigentümer merken erst kurz vor dem Notartermin, dass kein gültiger Ausweis existiert, und geraten dann unter Zeitdruck. Der zweithäufigste Fehler: Eigentümer bestellen auf eigene Faust einen Ausweis, obwohl die WEG bereits einen hat oder ihn beschaffen muss. Beides lässt sich mit einem Anruf bei der Verwaltung vermeiden.

Aus hunderten Energieausweisen kenne ich die wiederkehrenden Stolperfallen. Diese drei sehe ich am häufigsten:

  • Doppelte Bestellung: Ein Eigentümer beauftragt einen Ausweis, obwohl der Nachbar vor drei Jahren schon einen fürs Haus hat erstellen lassen. Der existierende Ausweis ist noch sieben Jahre gültig. Ein Anruf bei der Verwaltung hätte die Ausgabe erspart.
  • Falsche Ausweisart: Für ein unsaniertes Vorkriegs-MFH wird online ein billiger Verbrauchsausweis gezogen, der die Bausubstanz gar nicht abbildet. Beim Verkauf steht dann ein wenig aussagekräftiger Wert im Exposé.
  • Fehlende Anzeige-Angaben: Die Wohnung wird inseriert, bevor der Ausweis vorliegt, ohne Effizienzklasse und Kennwert. Das ist bereits bußgeldbewehrt nach § 87 GEG.

Mein wichtigster Tipp: Klären Sie den Ausweis-Status, sobald der Verkaufsgedanke reift, nicht erst wenn der Käufer schon am Tisch sitzt. Und wenn die WEG einen neuen Ausweis braucht, ist der 399-Euro-Festpreis für das gesamte Mehrfamilienhaus eine überschaubare, gemeinschaftlich getragene Investition, von der alle Eigentümer im Haus zehn Jahre lang profitieren. Ich bin dabei Ihr persönlicher Ansprechpartner, kein Callcenter, und antworte auf Anfragen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Stunden.

Fazit

Es gibt keinen Energieausweis für die einzelne Eigentumswohnung, nur für das gesamte Gebäude. Beauftragt wird er über den WEG-Verwalter, bezahlt wird er gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen. Wenn Sie verkaufen wollen und Ihre WEG noch keinen gültigen Ausweis hat, haben Sie einen Anspruch auf Erstellung, fordern Sie die Verwaltung frühzeitig und schriftlich dazu auf. Für Hamburger Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen ist der Bedarfsausweis die zukunftssichere Wahl, zum Festpreis von 399 Euro fürs ganze Haus, mit Best-Case-Optimierung und Lieferung in 24 Stunden.

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Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hamburg
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