Bauantrag vor dem 1. November 1977? Bis Ende 2026 kann bei bestimmten Anlässen ein Bedarfsausweis nötig sein. Wir holen das Beste aus Ihrem Altbau heraus.
Auch bei schlechter Energieeffizienz, wir optimieren auf den bestmöglichen Wert. Wir haben schon Gründerzeit-Villen von F auf D gebracht. Neue Fenster, gedämmtes Dach, modernisierte Heizung, alles korrekt erfasst statt pauschal ignoriert wie bei Online-Portalen.
Hochwertiger Bedarfsausweis. Best-Case-Optimierung inklusive.

Wann ist ein Bedarfsausweis bei alten Häusern Pflicht?
Nur bei bestimmten Anlässen und Voraussetzungen. Nach § 80 Absatz 3 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) ist bis zum 31. Dezember 2026 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ein Bedarfsausweis auszustellen, wenn keine gesetzliche Ausnahme von der Energieausweispflicht greift, kein gültiger Energieausweis vorliegt und zusätzlich:
- Der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde,
- Das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat und
- Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 weder bei Fertigstellung noch durch spätere Änderungen erfüllt worden sind
Unsicher? Alter und Wohnungszahl allein lösen keine automatische Pflicht zur Neuausstellung aus. Liegt bereits ein gültiger Energieausweis vor, ist für die genannten Anlässe grundsätzlich kein neuer Ausweis auszustellen. Die besondere Bedarfsausweisvorgabe für alte Wohngebäude gilt in dieser Form bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt sie in § 80 GModG; bei den genannten Vermarktungsanlässen bleibt ein Energieausweis erforderlich, wenn kein gültiger vorliegt und keine gesetzliche Ausnahme greift. Ich prüfe kostenlos für Sie, welchen Ausweis Sie benötigen.
Welches alte Haus haben Sie?
Ich kenne alle Baujahre und ihre typischen Eigenschaften. Das hilft mir, Ihren Energieausweis optimal zu gestalten.
Gründerzeit (vor 1920)
Gründerzeithäuser, Jugendstil-Villen, massive Ziegelwände. Oft gute Dämmwerte durch dicke Wände, aber Schwachstellen bei Fenstern und Dach.
Nachkriegsbau (1945 bis 1960)
Wiederaufbau-Häuser, oft einfache Bauweise. Typisch: dünne Wände, Einfachverglasung, ungedämmte Kellerdecke.
60er/70er Jahre
Flachdächer, große Fensterflächen, Bungalows. Bis zum 31. Dezember 2026 kann bei einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag und weniger als fünf Wohnungen ein Bedarfsausweis erforderlich sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Verkauf, eine Vermietung, Verpachtung oder ein Leasing ansteht, keine gesetzliche Ausnahme greift, kein gültiger Energieausweis vorliegt und das Wärmeschutzniveau von 1977 weder bei Fertigstellung noch später erreicht wurde.
80er/90er Jahre
Erste Wärmeschutzverordnungen greifen. Bessere Dämmung, Isolierverglasung. Hier ist rechtlich oft auch ein Verbrauchsausweis zulässig, wir erstellen dennoch den aussagekräftigeren Bedarfsausweis.
Best-Case-Optimierung: Warum Ihr Altbau mehr verdient als einen Standard-Ausweis
Das Problem: Standard-Energieausweise behandeln Ihr 60er-Jahre-Haus wie einen unsanierten Rohbau. Neue Fenster? Wird übersehen. Gedämmtes Dach? Nicht erfasst. Das Ergebnis: Klasse G. Und Ihr Haus wird zum Ladenhüter.
Meine Lösung: Ich analysiere jede einzelne Modernisierung und rechne sie korrekt ein:
- Fenster getauscht? 2-fach oder 3-fach-Verglasung, bis zu 1 Klasse besser
- Dach gedämmt? Zweitgrößter Hebel, bis zu 1 Klasse besser
- Heizung modernisiert? Größte Einzelwirkung, 1-2 Klassen besser
- Fassade gedämmt? Der große Wurf, 1-2 Klassen besser
Das Ergebnis: Statt Klasse G (= "Sanierungsfall") steht auf Ihrem Ausweis Klasse E oder F (= "normaler Altbau mit Potenzial"). Bei einem 120-m²-Haus in Hamburg kann das 20.000-40.000 EUR mehr Verkaufspreis bedeuten. Preise ansehen.
Jede Klasse besser = mehr Verkaufspreis, weniger Verhandlungsmasse
Ihr Altbau-Energieausweis. Keine Überraschungen.
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- Für Altbau-Zinshäuser ideal
Häufige Fragen zu alten Häusern
Die wichtigsten Antworten für Altbau-Besitzer.
Was kostet ein Energieausweis für ein altes Haus?
Einfamilienhaus: 299 EUR (Festpreis), Mehrfamilienhaus: 399 EUR (Festpreis). Wir erstellen ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise. Alle Preise sind Endpreise inklusive Best-Case-Optimierung. DIBt-Registrierung inklusive. Keine versteckten Kosten. Alle Preise im Detail.
Ist ein Energieausweis für ein altes Haus vorgeschrieben?
Stand 10. September 2026: Nicht allein wegen des Alters. Soll ein Gebäude, eine Wohnung oder eine selbstständige Nutzungseinheit verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn keine gesetzliche Ausnahme greift und kein gültiger Energieausweis vorliegt. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag muss bis zum 31. Dezember 2026 ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Das gilt nicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 schon bei Fertigstellung erfüllte oder später erreichte. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese besondere Bedarfsausweisvorgabe.
Kann ich ein altes Haus ohne Energieausweis verkaufen?
Nur wenn keine Energieausweispflicht besteht. Greift keine gesetzliche Ausnahme und liegt kein gültiger Energieausweis vor, muss einer ausgestellt werden. Bei einer Besichtigung muss der Verkäufer oder Immobilienmakler den Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Findet keine Besichtigung statt, ist der Energieausweis oder eine Kopie dem potenziellen Käufer unverzüglich vorzulegen, spätestens unverzüglich nach dessen Aufforderung. Nach Abschluss des Kaufvertrags muss der Energieausweis oder eine Kopie unverzüglich übergeben werden.
Welche Häuser sind vom Energieausweis befreit?
Nach der am 10. September 2026 geltenden Fassung sind die Energieausweisvorschriften auf kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche nicht anzuwenden. Bei Baudenkmälern gelten die Pflichten nach § 80 Absatz 3 bis 7 GModG nicht. Für Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind, sowie für bestimmte zeitweise genutzte Wohngebäude gelten die Energieausweisvorschriften ebenfalls nicht; die Vorschriften über energetische Inspektionen bleiben unberührt. Erfasst sind Wohngebäude, die für weniger als vier Monate jährlich bestimmt sind, oder für eine begrenzte jährliche Nutzung bestimmte Wohngebäude, deren erwarteter Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Das Alter allein ist keine Ausnahme.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Greift keine gesetzliche Ausnahme und liegt bei einem Verkauf, einer Vermietung, Verpachtung oder einem Leasing kein gültiger Energieausweis vor, muss einer ausgestellt werden. Beim Verkauf gelten anschließend die gesetzlichen Vorgaben zur Vorlage und Übergabe des Ausweises oder einer Kopie.
Welche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt?
Hilfreich sind: Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und Informationen zu durchgeführten Sanierungen (z. B. neue Fenster, Dachdämmung, Heizungstausch). Bei alten Häusern fehlen oft Unterlagen, kein Problem. Sie übermitteln die Daten bequem telefonisch oder online, und wir klären gemeinsam alle offenen Fragen. Nach Ausstellung führe ich eine kostenlose Sichtprüfung von außen durch, als Qualitätskontrolle.
Was muss bei einem 50 Jahre alten Haus saniert werden?
Das GEG schreibt keine pauschale Sanierungspflicht für 50 Jahre alte Häuser vor. Pflichten gibt es bei Eigentümerwechsel: ungedämmte oberste Geschossdecken müssen gedämmt und sehr alte Heizkessel (über 30 Jahre) müssen ausgetauscht werden. Der Energieausweis zeigt Ihnen, wo Ihr Haus steht und welche Maßnahmen sich lohnen.
Was muss ich sanieren, wenn ich ein altes Haus kaufe?
Als neuer Eigentümer haben Sie nach GEG zwei Pflichten innerhalb von 2 Jahren: Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden (falls noch nicht geschehen) und Heizkessel älter als 30 Jahre müssen ausgetauscht werden. Darüber hinaus gibt es keine Sanierungspflicht. Ein Energieausweis hilft Ihnen, den energetischen Zustand einzuschätzen.
Bekommt mein altes Haus automatisch eine schlechte Energieklasse?
Nein! Ein altes Haus kann durchaus gute Werte erreichen, wenn es modernisiert wurde. Durch meine Best-Case-Optimierung berücksichtige ich alle Verbesserungen wie neue Fenster, Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Viele Altbauten erreichen Klasse C oder D - deutlich besser als erwartet.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt. Der Bedarfsausweis beruht auf dem berechneten Energiebedarf. Bis zum 31. Dezember 2026 muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt, keine gesetzliche Ausnahme greift und das Wärmeschutzniveau von 1977 weder bei Fertigstellung noch später erreicht wurde. Diese besondere Vorgabe entfällt ab dem 1. Januar 2027.
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