Aushangpflicht Energieausweis heißt: Wer in Hamburg ein Gebäude besitzt, in dem mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr behördlich genutzt werden, muss einen Energieausweis ausstellen lassen und gut sichtbar aushängen. Bei anderen Gebäuden mit mehr als 500 m² solcher Fläche gilt der Aushang, sobald ein Ausweis vorliegt. Büros und Lagerhallen ohne Kundenverkehr trifft die Pflicht nicht.
Ein Rathaus in Wandsbek muss den Energieausweis sichtbar aushängen. Ein Bürogebäude in Hammerbrook nicht.
Dasselbe Gesetz. Zwei völlig unterschiedliche Pflichten.
Meine These: Die Aushangpflicht ist keine Frage der Gebäudegröße. Sie ist eine Frage, wer durch Ihre Tür kommt. Und wie viele.
Seit 2018 erstellen wir Energieausweise für Gewerbeimmobilien in Hamburg, jeden mit DIBt-Registriernummer. Die Aushangpflicht erwischt Eigentümer und gewerbliche Mieter am häufigsten kalt.
Nicht weil sie nie davon gehört haben. Sondern weil sie glauben, sie beträfe jemand anderen.
Manchmal haben sie recht. Und manchmal eben nicht.
Was Sie in diesem Artikel erfahren:
- welche Flächenschwellen gelten und warum die Gesamtfläche nicht zählt
- wo der Ausweis hängen muss und was Sie bei einem Verstoß riskieren
- wie sich Aushang und Vorlage unterscheiden
- welche Hamburger Gebäude betroffen sein können und was sich am 1. Januar 2027 ändert
- meine Praxis-Tipps, die häufigsten Fehler und die wichtigsten Fragen
Was ist die Aushangpflicht für den Energieausweis, und woher kommt sie?
Die Aushangpflicht steht in § 80 Abs. 6 und 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Sie verlangt, dass bestimmte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ihren Energieausweis dauerhaft an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle zeigen. Nicht in einer Mappe. Nicht auf Anfrage.
Die Idee stammt aus der EU-Gebäuderichtlinie.
Wenn täglich Hunderte Menschen ein Gebäude betreten, als Kunden, Patienten, Bürger oder Gäste, sollen sie sehen können, wie es energetisch dasteht. Ohne fragen zu müssen.
Deutschland hat das zuerst in der Energieeinsparverordnung umgesetzt, ab dem 1. November 2020 im Gebäudeenergiegesetz. Seit dem 29. Juli 2026 heißt dieses Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz. An den Aushangregeln hat die Umbenennung nichts geändert. Das neue Energieausweisrecht gilt erst ab dem 1. Januar 2027.
Was viele übersehen: Aushang und Vorlage sind zwei verschiedene Pflichten. Wer das verwechselt, hängt aus, wo er nicht muss. Oder er hängt nicht aus, wo er müsste.
Ab welcher Fläche müssen Sie den Energieausweis aushängen?
Entscheidend sind zwei Schwellen: mehr als 250 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr bei behördlicher Nutzung, mehr als 500 m² bei allen anderen Nutzungen. Nur bei Behörden muss der Ausweis eigens dafür ausgestellt werden. Alle anderen hängen ihn aus, sobald einer vorliegt.
§ 80 Abs. 6 Satz 1 GModG regelt die Behörden:
„Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der auf behördlicher Nutzung beruht, hat dafür Sorge zu tragen, dass für das Gebäude ein Energieausweis ausgestellt wird.“
§ 80 Abs. 7 Satz 1 GModG regelt alle anderen:
„Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, hat einen Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen, sobald für das Gebäude ein Energieausweis vorliegt.“
| Nutzung | Schwelle | Was Sie tun müssen | Mögliches Hamburger Beispiel |
|---|---|---|---|
| Behörde mit starkem Publikumsverkehr | mehr als 250 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr | Ausweis ausstellen lassen und aushängen, auch ohne Verkauf oder Vermietung | Kundenzentrum eines Bezirksamts, Finanzamt |
| Andere Nutzung mit starkem Publikumsverkehr | mehr als 500 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr | Aushängen, sobald ein Ausweis vorliegt | Einkaufszentrum, großes Hotel, Klinik |
| Kein starker Publikumsverkehr | keine | Kein Aushang, aber Vorlage bei Verkauf oder Vermietung | Bürohaus in Hammerbrook, Lagerhalle in Billbrook |
Lesen Sie die Schwellen genau. Es heißt „mehr als“. Wer exakt 250 m² hat, liegt nicht darüber.
Und es zählt nicht die Gesamtfläche. Ein Haus mit 3.000 m² Büros und einem Empfang von 80 m² ist kein Fall für den Aushang.
Auch die Gebäudeart entscheidet allein nichts. Ein Hotel, eine Klinik, ein Laden sind nicht automatisch betroffen. Es kommt darauf an, ob tatsächlich viele fremde Menschen kommen, und auf wie viel Fläche.
Eine Frage an Sie: Wie viele Quadratmeter Ihres Gebäudes betritt ein Fremder, ohne zu klingeln?
Das ist Ihre Zahl.
Die 250er-Regel ist strenger, als sie aussieht. Die Behörde muss den Ausweis anlassunabhängig erstellen lassen. Ohne Verkauf. Ohne Vermietung. Einfach, weil die Bürger kommen.
Die 500er-Regel ist milder. Allein wegen der Fläche müssen Sie keinen Ausweis bestellen. Aber sobald einer existiert, gehört er an die Wand.
Genau hier laufen viele in die Falle. Der Ausweis wurde für die letzte Vermietung erstellt und liegt seitdem im Ordner. Die Aushangpflicht ist damit längst ausgelöst.
Nutzt der Eigentümer die Fläche nicht selbst, trifft die Aushangpflicht den Nutzer, oft den gewerblichen Mieter. Der Eigentümer übergibt ihm dafür den Ausweis oder eine Kopie.
Ein Ladenlokal mit 450 m² in Altona liegt unter der 500er-Schwelle. Grenzfälle rechne ich trotzdem nach: Maßgeblich ist die Nutzfläche nach den Regeln der energetischen Berechnung, nicht die Mietfläche aus dem Vertrag und nicht die Bruttogrundfläche.
Was bei Verkauf und Vermietung sonst gilt, erkläre ich im Artikel über alle Pflichten und Bußgelder für Gewerbeimmobilien.
Ihr Gewerbeobjekt in Hamburg ist aushangpflichtig oder steht vor einer Vermietung? Wir erstellen Ihren Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer, mit Best-Case-Optimierung, zum Festpreis von 899 EUR, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Angebot berechnen oder direkt anrufen: 0152 060 777 67.
Wo und wie hängen Sie den Energieausweis richtig aus?
Das Gesetz verlangt eine für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle. Gemeint ist der Haupteingang oder das Foyer, auf Augenhöhe, gut beleuchtet, ohne Nachfragen lesbar. Mit einem festen Rahmen, einem datierten Foto und dem Ablaufdatum im Kalender haben Sie die Pflicht erfüllt und belegt.
So sieht es richtig aus: ein Schaukasten im Eingangsfoyer, sichtbar, bevor der Besucher am Empfang steht.
Was nicht funktioniert: Ordner im zweiten Stock. Keller. Schaukasten am Seiteneingang. Ein Blatt hinter dem Tresen.
Mein Vier-Punkte-Check:
- Ausweis vorhanden und gültig? Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Für Nichtwohngebäude erstelle ich ausschließlich Bedarfsausweise, 2026 nach DIN V 18599, ab 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10.
- Standort bestimmen. Haupteingang, Foyer, Augenhöhe, gut beleuchtet. Nicht hinter Türen, Säulen oder Werbeaufstellern.
- Dauerhaft befestigen. Rahmen, Schaukasten oder Vitrine. Kein Klebestreifen. Bei mehreren Eingängen den meistgenutzten.
- Dokumentieren. Fotografieren Sie den Aushang mit Datum. Das ist Ihr Beleg, falls jemand fragt.
Was kostet der Ausweis, den Sie aushängen?
| Angebot | Preis | Lieferung |
|---|---|---|
| Mein Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude (Büro, Laden, Hotel, Praxis, Halle) | 899 EUR Festpreis | 24 Stunden nach vollständigen Angaben |
| Online-Anbieter für NWG-Bedarfsausweise, übliche Marktspanne 2026 | 650 bis 999 EUR | je nach Anbieter |
| Klassische Ingenieur- und Beratungsbüros, übliche Marktspanne 2026 | 1.500 bis 4.000 EUR | je nach Auftrag |
Best-Case-Optimierung heißt bei mir: Ich rechne mit allen Werten, die Sie belegen können, statt mit pauschalen Annahmen für Ihr Baujahr. Jede dokumentierte Dämmung, jedes neue Fenster, jede erneuerte Heizung fließt ein.
Die Daten schicken Sie per Foto, oder wir klären sie am Telefon. Welche das sind, zeigt meine Übersicht, welche Unterlagen ich für Ihr Nichtwohngebäude brauche. Auf Wunsch mache ich zusätzlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen.
Was riskieren Sie, wenn der Ausweis nicht hängt?
Der Bußgeldkatalog in § 108 GModG nennt den fehlenden Aushang nicht ausdrücklich. Teuer wird es an anderer Stelle: Fehlt bei Verkauf oder Vermietung ein gültiger Ausweis oder fehlen Pflichtangaben in Anzeigen, sind bis zu 10.000 EUR möglich. Das größere Risiko im Alltag ist die Abmahnung.
Ich höre oft: „Das wird doch eh nicht kontrolliert.“
Ehrlich gesagt: selten. Den Vollzug regeln die Länder, und in der Praxis gibt es wenige Verfahren.
Aber das ist die falsche Frage. Die richtige lautet: Was passiert an dem Tag, an dem Sie den Ausweis wirklich brauchen?
Sie wollen eine Etage neu vermieten. Der Interessent fragt nach dem Ausweis. Der im Foyer ist seit acht Monaten abgelaufen. Jetzt beginnt der Zeitdruck. Und genau hier greift der Bußgeldkatalog.
| Verstoß | Bußgeldrahmen | Grundlage |
|---|---|---|
| Kein gültiger Ausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing | bis 10.000 EUR | § 108 GModG |
| Pflichtangaben in einer kommerziellen Immobilienanzeige fehlen | bis 10.000 EUR | § 108 GModG in Verbindung mit § 87 GModG |
| Ausweis nicht rechtzeitig vorgelegt oder nach Vertragsschluss nicht übergeben | bis 5.000 EUR | § 108 GModG |
| Ausweis hängt nicht aus | im Bußgeldkatalog nicht ausdrücklich genannt | Pflicht aus § 80 Abs. 6 und 7 GModG |
Dazu kommt das Wettbewerbsrecht. Die Deutsche Umwelthilfe mahnt Immobilienanzeigen ohne Pflichtangaben systematisch ab, typisch sind eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR und Streitwerte zwischen 15.000 und 25.000 EUR. Seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2017 haften Makler dafür selbst.
Der fehlende Aushang kostet selten Geld. Der fehlende Ausweis dahinter schon.
Worin unterscheiden sich Aushangpflicht und Vorlagepflicht?
Die Aushangpflicht gilt dauerhaft, aber nur für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr über 250 m² oder 500 m². Die Vorlagepflicht gilt für jedes Gebäude, aber nur bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing. Dann muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Nehmen Sie ein Hotel auf St. Pauli. Gäste sind täglich auf mehr als 500 m² unterwegs, ein Ausweis liegt vor. Es braucht beides: den Ausweis dauerhaft im Eingangsbereich. Und, wenn der Eigentümer verkauft, die Vorlage bei der Besichtigung und die Übergabe nach Vertragsschluss.
Ein Bürogebäude in Hammerbrook ohne Publikumsverkehr hat nur die Vorlagepflicht.
| Aushangpflicht | Vorlagepflicht | |
|---|---|---|
| Gilt für | Gebäude mit starkem Publikumsverkehr: mehr als 250 m² (Behörde) oder mehr als 500 m² (sonstige) | jedes Gebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude |
| Anlass | dauerhaft, ohne Anlass | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing; ab 2027 auch Vertragsverlängerung |
| Was Sie tun | gut sichtbar aushängen | spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben |
| Rechtsgrundlage | § 80 Abs. 6 und 7 GModG | § 80 Abs. 3 bis 5 GModG |
Das dritte Element betrifft alle, die inserieren: die Pflichtangaben nach § 87 GModG.
Für Nichtwohngebäude gilt bis 31.12.2026: Art des Ausweises, Endenergiekennwerte getrennt für Wärme und Strom, wesentlicher Energieträger.
Für Ausweise nach neuem Recht ab 01.01.2027: Art des Ausweises, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Energieträger. Für ältere Ausweise bleiben die bisherigen Angaben maßgeblich.
Wie Sie eine Vermietung sauber aufsetzen, steht im Ratgeber zum Energieausweis bei Verkauf und Vermietung von Gewerbe in Hamburg.
Welche Hamburger Gebäude können von der Aushangpflicht betroffen sein?
Betroffen sein können Behörden mit Kundenverkehr, Kliniken, Einkaufszentren, große Hotels und Läden. Ob ein Gebäude aushangpflichtig ist, entscheiden Nutzung, Fläche mit starkem Publikumsverkehr und, außerhalb von Behörden, ob schon ein Ausweis vorliegt. Die Gebäudeart allein reicht nicht.
Hamburg hat laut Statistikamt Nord knapp 1,9 Millionen Einwohner. Entsprechend viele Gebäude haben täglich starken Publikumsverkehr.
Behördliche Gebäude. Die sieben Bezirksämter, Mitte, Altona, Eimsbüttel, Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg, mit ihren Kundenzentren. Dazu Finanzämter, Arbeitsagenturen, Jobcenter und Gerichte. Rechnet man Wartebereiche, Flure und Schalterräume zusammen, liegt die Fläche häufig über 250 m².
Gesundheitsversorgung. Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) gehen jedes Jahr Hunderttausende Patienten und Besucher ein und aus. Die Asklepios Kliniken sind an mehreren Standorten vertreten, etwa in Altona, Barmbek und Nord. Ärztehäuser mit mehr als 500 m² Fläche mit Patientenverkehr können ebenfalls darunterfallen.
Einzelhandel. Die Europapassage am Hauptbahnhof mit über 120 Geschäften oder das Alstertal-Einkaufszentrum in Poppenbüttel sind typische Kandidaten. Dazu größere Lebensmittelmärkte, Baumärkte und Fachmarktzentren.
Hotels und Gastronomie. Hotels rund um den Hauptbahnhof, auf St. Pauli und entlang der Reeperbahn, Stadthotels an der Alster oder in der HafenCity, große Restaurantgebäude. Es zählt die Fläche, auf der Gäste tatsächlich unterwegs sind.
Bildungseinrichtungen. In Hamburg gibt es rund 400 allgemeinbildende Schulen. Ob eine staatliche Schule als behördliche Nutzung mit starkem Publikumsverkehr zählt, sollte der Schulträger für sein Gebäude prüfen.
Für alle Betroffenen gilt: Der Ausweis muss nicht nur vorhanden sein. Er muss hängen.
Den vollständigen Überblick finden Sie auf meiner Themenseite zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude. Haben Sie Gewerbeobjekte auch außerhalb Hamburgs, finden Sie dasselbe Angebot bundesweit unter gewerbepass.de.
Was ändert sich ab 1. Januar 2027 für Ihren Aushang?
Ab 1. Januar 2027 gilt das neue Energieausweisrecht des GModG. Nichtwohngebäude bekommen ohne gültigen Ausweis dann nur noch einen Bedarfsausweis und erstmals eine Effizienzklasse von A bis G. Ihr 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig und darf hängen bleiben.
Die Novelle vom 23. Juli 2026 wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Ihr Energieausweis-Teil tritt ohne Übergangsfrist am 1. Januar 2027 in Kraft.
- Nur noch Bedarfsausweis. Auch Behördengebäude mit Aushangpflicht brauchen dann einen Bedarfsausweis.
- Klassen A bis G für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten A+ bis H.
- Denkmäler brauchen einen Ausweis. Die Ausnahme gilt nur bis 31.12.2026. Im Kontorhausviertel rund um Chilehaus und Sprinkenhof betrifft das viele Eigentümer zum ersten Mal.
- Vertragsverlängerung wird Anlass. Wer einen befristeten Gewerbemietvertrag, eine Pacht oder ein Leasing verlängert, muss ebenfalls einen Ausweis vorlegen.
- Digital statt Papier. Papier gibt es auf Verlangen, und genau das brauchen Sie für den Aushang.
- Neues Muster. Die Muster-Bekanntmachung für 2027 steht noch aus.
Die Klassen vergleichen Ihr Gebäude mit einem rechnerischen Referenzgebäude gleicher Größe und Nutzung, nach Anlage 10a GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung:
| Klasse | Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude |
|---|---|
| A | bis 1,0, nur für Nullemissionsgebäude |
| B | über 1,0 |
| C | über 1,48 |
| D | über 1,97 |
| E | über 2,46 |
| F | über 2,95 |
| G | über 3,5 |
Wichtig für Ihre Gelassenheit: Der Ausweis selbst löst keine Sanierungspflicht aus. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 beziehungsweise 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen, mit Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen. Das ist eine eigene Regel, unabhängig vom Aushang.
Was Sie jetzt tun: Prüfen Sie das Ablaufdatum Ihres ausgehängten Ausweises. Läuft er in den nächsten zwei Jahren aus, planen Sie die Erneuerung ein. Ein Ausweis aus 2026 ohne Klasse und einer ab 2027 mit neuer Skala sind am Aushang beide zulässig.
Welche Praxis-Tipps gebe ich Hamburger Gewerbe-Eigentümern?
Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen: Messen Sie die richtige Fläche, klären Sie schriftlich, wer aushängt, und behandeln Sie den Ausweis wie ein Dokument mit Ablaufdatum. Diese drei Tipps gebe ich in Hamburg immer wieder.
Tipp 1: Rechnen Sie die Fläche aus den Plänen, nicht aus dem Gefühl. Markieren Sie in den Grundrissen, wo Kunden, Patienten oder Gäste hinkommen. Fehlen Pläne, liegen sie oft in der Bauakte, Einsicht gibt die Bauaktenstelle Ihres Bezirksamts. Schicken Sie mir die Pläne als Foto, dann sage ich Ihnen, ob Sie über der Schwelle liegen.
Tipp 2: Schreiben Sie in den Mietvertrag, wer aushängt. Nutzt Ihr Mieter die Fläche, trifft ihn die Aushangpflicht, und Sie übergeben ihm den Ausweis oder eine Kopie. Ein Satz im Vertrag erspart jede spätere Diskussion.
Tipp 3: Denken Sie an Umbau und Ablaufdatum zugleich. Wird Ihr Gebäude in drei Jahren ohnehin saniert, kann ein neuer Ausweis trotzdem jetzt sinnvoll sein. Ein abgelaufener Ausweis im Foyer schützt Sie nicht. Nach dem Umbau erneuern Sie ihn. Beide Termine gehören in den Kalender.
Welche Fehler sehe ich beim Aushang am häufigsten?
Fünf Fehler sehe ich immer wieder: falsche Fläche, Ausweis im Ordner, abgelaufener Ausweis, falscher Ort und die Angst, 2027 alles tauschen zu müssen. Jeder lässt sich mit wenig Aufwand vermeiden.
- Die Gesamtfläche zählen. Maßgeblich ist nur die Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr.
- Den Ausweis im Ordner lassen. Über 500 m² Fläche mit Publikumsverkehr löst ein vorhandener Ausweis die Aushangpflicht aus.
- Einen abgelaufenen Ausweis hängen lassen. Zehn Jahre sind schnell vorbei. Abgelaufen heißt: kein gültiger Aushang.
- Den falschen Ort wählen. Nebeneingang, Büro der Hausverwaltung, Treppenhaus im zweiten Stock. Der Ausweis gehört dorthin, wo die meisten hereinkommen.
- Glauben, 2027 werde alles ungültig. Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig. Keine Austauschpflicht, kein Umschreiben auf A bis G.
Was fragen Hamburger Eigentümer am häufigsten zur Aushangpflicht?
Hier die fünf Fragen, die mir zur Aushangpflicht am häufigsten gestellt werden, jeweils mit einer kurzen Antwort.
Ab welcher Fläche gilt die Aushangpflicht für den Energieausweis?
Bei behördlicher Nutzung gilt sie, wenn mehr als 250 m² Nutzfläche starken Publikumsverkehr haben; der Eigentümer muss dann einen Ausweis ausstellen lassen und aushängen. Bei anderen Gebäuden liegt die Schwelle bei mehr als 500 m² solcher Fläche, und der Aushang ist nur Pflicht, wenn ein Ausweis vorliegt. So regelt es § 80 Abs. 6 und 7 GModG.
Wo genau muss der Energieausweis hängen?
Das Gesetz verlangt eine für die Öffentlichkeit gut sichtbare Stelle. In der Praxis heißt das: Haupteingang oder Foyer, auf Augenhöhe, gut beleuchtet, für jeden Besucher ohne Nachfragen lesbar. Ein Ordner im Büro der Hausverwaltung, ein Schaukasten am Nebeneingang oder ein Blatt im Keller erfüllen die Pflicht nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Aushangpflicht und Vorlagepflicht?
Die Aushangpflicht gilt dauerhaft, aber nur für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr über den Schwellen von 250 m² oder 500 m². Die Vorlagepflicht gilt für Gebäude jeder Art, sobald Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen: Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben. Ein Hotel kann beide Pflichten gleichzeitig haben.
Welches Bußgeld droht, wenn der Energieausweis nicht aushängt?
Der Bußgeldkatalog in § 108 GModG nennt den fehlenden Aushang nicht ausdrücklich. Bis zu 10.000 EUR drohen aber, wenn bei Verkauf oder Vermietung kein gültiger Ausweis vorliegt oder Pflichtangaben in Immobilienanzeigen fehlen. Den Vollzug regeln die Länder. Die Aushangpflicht selbst bleibt trotzdem geltendes Recht und gilt unabhängig davon, ob jemand kontrolliert.
Wie lange ist der ausgehängte Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung, so § 79 Abs. 3 GModG. Ein abgelaufener Ausweis im Foyer ist kein gültiger Aushang. Ausweise aus 2026 bleiben auch nach der Reform zum 1. Januar 2027 zehn Jahre gültig, ohne Austausch. Nach größeren Umbauten empfehle ich trotzdem, den Ausweis früher zu erneuern.
Hängt Ihr Ausweis dort, wo Ihre Besucher hinschauen?
Die Aushangpflicht entscheidet sich an Ihrer Eingangstür, nicht im Grundbuch. Zählen Sie die Fläche, auf der fremde Menschen ein- und ausgehen, prüfen Sie das Ablaufdatum und hängen Sie den Ausweis dorthin, wo jeder ihn sieht. Fehlt er noch oder läuft er bald ab: Jetzt Festpreis für Ihren Gewerbe-Ausweis berechnen, 899 EUR, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox, oder rufen Sie mich an unter 0152 060 777 67.
